Immissionsschutz - Formulare

Zur Zeit stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:

Allgemeines

Für die Errichtung und den Betrieb sowie für eine wesentliche Änderung der im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannten Anlagen benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Diese Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die von Ihnen vorgelegten Antragsunterlagen eine vollständige und abschließende Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ermöglichen.
In der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) [PDF; nicht barrierefrei] ist festgelegt, welche Angaben ein Antrag zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung enthalten muss und welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind. Die Beantragung hat grundsätzlich unter Verwendung der Formblätter zum Antrag auf immissionsrechtliche Genehmigung zu erfolgen. Die Formblätter, sowie weitere Informationen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren finden Sie im Leitfaden - Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz des Umweltministeriums Baden-Württemberg.

Elektronisches Antragsverfahren

Für die elektronische Beantragung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung steht Ihnen auf dem Serviceportal Baden-Württemberg ein Onlineformular zur Verfügung, welches Sie durch den Antragsprozess leitet, fachliche Informationen bereitstellt und sich dabei den von Ihnen gemachten Angaben anpasst. Als Orientierungshilfe finden Sie für die Vorbereitung und Strukturierung Ihres Onlineantrags in der Tabelle Struktur und Uploadfelder BImSchG-Antrag [XLSX; barrierefrei] eine Darstellung des durch das Webformular vorgegeben Antragsaufbaus sowie eine Auflistung der enthaltenen Uploadfelder. Zur Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung finden Sie auf dem Serviceportal Baden-Württemberg folgende, durch das Onlineformular abgedeckte, Leistungsbeschreibungen:

Über die Leistungsbeschreibungen können Sie nach Eingabe des Anlagenstandorts das Onlineformular für die elektronische Antragstellung bei der für Ihr Vorhaben zuständigen Immissionsschutzbehörde starten. Für die Antragsstellung benötigen Sie ein Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg, welches Sie sich eigenständig anlegen können. Als juristische Person (z.B. GmbH) können Sie über Ihr Servicekonto auch ein Organisationskonto anlegen, zu dem Sie dann weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen hinzufügen können.


Für die Antragsstellung im Namen einer juristischen Person steht Ihnen die Vollmacht zur Vorlage bei der Immissionsschutzbehörde für die Einreichung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrags [PDF; nicht barrierefrei] zur Verfügung.

Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24. Februar 2012 wurde die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV - geändert. Dadurch sind die meisten der bisher nur baurechtlich genehmigten Biogasanlagen nachträglich für "immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig" erklärt worden (Siehe dazu 4. BImSchV, Anhang, Nummer 1.15 a) und b), Spalte 2, Nummer 8.6 b) zweiter Spiegelstrich, Spalte 2 sowie Nummer 8.12 2 b) bb), Spalte 2).

Um das Genehmigungsverfahren mit möglichst wenig Aufwand für den Betreiber durchführen zu können, wurde für Baden-Württemberg ein Vordruck entwickelt, mit dem die erforderlichen Daten der vorhandenen Anlage erfasst werden können.

Die gesetzlich vorgegebene Frist für die Vorlage der Anzeigeunterlagen ist der 31. August 2012.
 
Sie können das Anzeigeformular entweder im doc-Format am PC ausfüllen oder das pdf-Formular ausdrucken und die Angaben von Hand eintragen.

Der Betreiber hat der zuständigen Behörde gemäß § 7 Störfall-Verordnung bestimmte Angaben über den Betriebsbereich und die gefährlichen Stoffe schriftlich anzuzeigen.

In Baden-Württemberg wurde ein Formular ausgearbeitet, um die Durchführung der Anzeige zu erleichtern. Betreiber werden gebeten dieses zu verwenden und per E-Mail an das zuständige Regierungspräsidium zu senden.

Formulare zur Vierundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 44. BImSchV), sind im Themenportal 44. BImSchV verfügbar.

Nach § 15 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage der zuständigen Behörde mindestens einen Monat, bevor mit der Änderung begonnen werden soll, schriftlich anzuzeigen.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat am 24.05.2018 einen neuen Leitfaden für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren veröffentlicht. Die Formblätter 1 bis 3 für die Anzeige nach § 15 Abs. 1 BImSchG stehen dabei nur elektronisch zur Verfügung.

Zum Angebot des Umweltministeriums unter :

Sie können nun zwischen zwei verschiedenen Datei-Formaten wählen.

Das docx-Format dient zum Ausfüllen des Formulars am Bildschirm und anschließenden Ausdrucken. Hierzu benötigen Sie ein Programm zum Bearbeiten von Dokumenten im rtf-Format (z.B.: MS-Word).

Das PDF-Format dient zum Ausdrucken und anschließenden händischen Ausfüllen des Formulares.

Nach der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BlmSchV) kann der Betreiber einer Anlage gemäß § 4 Satz 2 der 31. BImSchV an Stelle der Einhaltung dem Emissionsgrenzwerte für gefasste Abgase, dem Grenzwerte für diffuse Emissionen, dem Grenzwerte für die Gesamtemissionen und ggf. weiteren besonderen Anforderungen auch einen Reduzierungsplan wählen, mit dem sich der Betreiber verpflichtet, eine Emissionsminderung in mindestens der gleichen Höhe sicherzustellen.

Entscheidet sich der Betreiber für einen solchen Reduzierungsplan, so muss er diesen nach § 5 Absatz 7 der zuständigen Behörde rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Anlage vorlegen. Diese verbindliche Erklärung bedarf der Annahme der zuständigen Behörde.

Für die verbindliche Erklärung verwenden Sie bitte die nachstehenden Formblätter.

Sie können nun zwischen zwei verschiedenen Datei-Formaten wählen.

Das DOCX-Format dient zum Ausfüllen des Formulars am Bildschirm und anschließenden Ausdrucken. Hierzu benötigen Sie ein Programm zum Bearbeiten von Dokumenten im docx-Format (z.B.: MS-Word).

Das PDF-Format dient zum Ausdrucken und anschließenden händischen Ausfüllen des Formulares.

Anlagen, die der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) unterliegen, sind nach § 5 Abs. 2 anzuzeigen. In Baden-Württemberg ist die Anzeige an die Umweltschutzbehörde des zuständigen Landratsamtes zu richten.
Als Hilfestellung für die notwendigen Angaben zur Anzeige soll das nachstehende Merkblatt bzw. der Anzeigevordruck dienen.

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Das DOCX-Format dient zum Ausfüllen des Formulars am Bildschirm und anschließenden Ausdrucken. Hierzu benötigen Sie ein Programm zum Bearbeiten von Dokumenten im docx-Format (z.B.: MS-Word).

Das PDF-Format dient zum Ausdrucken und anschließenden händischen Ausfüllen des Formulares.

Eine Mustervorlage zur Anzeige von Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen finden Sie in den LAI-Hinweisen zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder ab Seite 47.