2 neue bindende Festsetzungen im Heimarbeitsrecht

28.06.2023

2 neue bindende Festsetzungen im Heimarbeitsrecht

  • Die Bindende Festsetzung vom 01. März 2023 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung von Mindestentgelten sowie zur Entgeltumwandlung für die mit der Herstellung von Spielwaren, Christbaumschmuck, Festartikeln und verwandten Artikeln (ausgenommen Fest- und Dekorationsartikel aus Papier und Pappe) sowie von Souvenirs in Heimarbeit Beschäftigten", wurde am 27.06.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.05 "Herstellung von Spielwaren, Christbaumschmuck, Festartikeln und verwandten Artikeln, sowie von Souvenirs" eingestellt.

    Die Bindende Festsetzung ist am 01.04.2023 in Kraft getreten.

     
  • Die Bindende Festsetzung vom 02. März 2023 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung über Entgelte, Arbeitszeiten, Entgeltumwandlung und sonstige Arbeitsbedingungen für die in der Herstellung von Knöpfen, Schnallen und Schließen für Bekleidung und Wäsche beschäftigten Heimarbeiter", wurde am 27.06.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.12.6 "Herstellung von Knöpfen, Schnallen und Schließen für Bekleidung und Wäsche" eingestellt.

    ​​​​​​​Die Bindende Festsetzung ist am 01.04.2023 in Kraft getreten.

 

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