Mehrere Vorschriften im Abfallrecht in Kraft getreten

02.08.2023

Mehrere Vorschriften im Abfallrecht in Kraft getreten

Die Deponieverordnung (DepV) wurde durch Artikel 3 und die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) durch Artikel 4 der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung vom 09.07.2021 (BGBl. 2021 I, Nr. 43, S. 2598) geändert.

Weiter wurde die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) durch Artikel 1 der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung vom 09.07.2021 (BGBL I, Nr. 43, S. 2598) eingeführt, und durch die Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung vom 13.07.2023 (BGBl. 2023 I, Nr. 186, S. 1) geändert.

Die Änderungen sind am 01.08.2023 in Kraft getreten.

Die Deponieverordnung ist in der Vorschriftensammlung eingestellt unter AbfR 2.2.10 [PDF; nicht barrierefrei]

Die Gewerbeabfallverordnung ist in der Vorschriftensammlung eingestellt unter AbfR 2.2.08 [PDF; nicht barrierefrei]

Die Ersatzbaustoffverordnung ist in der Vorschriftensammlung eingestellt unter AbfR 2.2.28 [PDF; nicht barrierefrei]


Zum Sachgebiet Abfallrecht (AbfR)