Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

15.11.2023

Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

Die Bindende Festsetzung vom 27. Juli 2023 "Bekanntmachung bindender Festsetzungen von Entgelten für die in Heimarbeit in der Weberei Beschäftigten", wurde am 14.11.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist nun in der Vorschriftensammlung im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.11.2 "Weberei- Gewebe für Tücher, Schals, Decken, Oberbekleidungsstoffe, Mullband, Dekorations- und Möbelbezugsstoffe" eingestellt.

Die bindende Festsetzung ist am 01.10.2023 in Kraft getreten.


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