Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

24.01.2024

Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

Die Bindende Festsetzung vom 18. Oktober 2023 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung von Entgelten für die Kunstblumen- und Schmuckfedernherstellung und die Be- und Verarbeitung von Trockenblumen in der Heimarbeit", wurde am 23.01.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.12.9 "Kunstblumen und Schmuckfedernherstellung und Be- und Verarbeitung von Trockenblumen" eingestellt.

Die bindende Festsetzung ist bereits am 01.12.2023 in Kraft getreten.


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