Neue bindende Festsetzungen im Heimarbeitsrecht

18.03.2024

Neue bindende Festsetzungen im Heimarbeitsrecht

  • Die Bindende Festsetzung vom 07. November 2023 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung über die Entgeltumwandlung für die in Heimarbeit Beschäftigten, die mit dem Be- und Verarbeiten und dem Verpacken von Artikeln und Teilen aus Kunststoffen aller Art sowie Gummi und ähnlichen Naturstoffen beschäftigt werden vom 9. Juni 2022/7. November 2023", wurde am 15.03.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist bereits am 01.12.2023 in Kraft getreten.
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  • Die Bindende Festsetzung vom 07. November 2023 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung von Entgelten und zur Regelung des Urlaubs der mit dem Be- und Verarbeiten und dem Verpacken von Artikeln und Teilen aus Kunststoffen aller Art sowie aus Gummi und ähnlichen Naturstoffen in Heimarbeit Beschäftigten", wurde ebenfalls am 15.03.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist bereits am 01.03.2024 in Kraft getreten.

Beide bindende Festsetzungen sind nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.01 "Be- und Verarbeiten und das Verpacken von Artikeln und Teilen aus Kunststoffen aller Art sowie aus Gummi und ähnlichen Naturstoffen" eingestellt.


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