Neufassung der 31. BImSchV

28.02.2024

Neufassung der 31. BImSchV

Die Neufassung der 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen – 31. BImSchV) vom 10. Januar 2024 (BGBl. I Nr. 7) ist am 16. Januar 2024 in Kraft getreten.

Die Verordnung ist in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht eingestellt unter Immissionsschutzrecht 2.1.31 [PDF; nicht barrierefrei]

Zum Sachgebiet Immissionsschutzrecht