Neue bindende Festsetzungen im Heimarbeitsrecht

29.09.2023

Neue bindende Festsetzungen im Heimarbeitsrecht

Im Bundesanzeiger vom 01.09.2023 wurden folgende bindenden Festsetzungen veröffentlicht:

  • Die Bindende Festsetzung vom 24. Mai 2023 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung über Fertigungszeiten, Entgelte, Urlaub, Entgeltumwandlung und sonstige Vertragsbedingungen für in Heimarbeit Beschäftigte, die vom Handel und sonstigen Wirtschaftszweigen, die nicht von einem anderen Heimarbeitsausschuss erfasst werden, mit Verpackungs-, Abfüll-, Aufmachungs- und sonstigen Hilfsarbeiten beschäftigt werden", ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.15.1 "Verpackungs-, Abfüll- und Aufmachungsarbeiten" eingestellt.
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  • Die Bindende Festsetzung vom 24. Mai 2023 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung über Fertigungszeiten, Entgelte, Urlaub, Entgeltumwandlung und sonstige Vertragsbedingungen für in Heimarbeit Beschäftigte, die von der Industrie mit bestimmten Tätigkeiten beschäftigt werden, die nicht von einem anderen Heimarbeitsausschuss erfasst werden", ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.15.3 "Bestimmte Tätigkeiten der Industrie die nicht von einem anderen Heimarbeitsausschuss erfasst werden" eingestellt.

Die bindenden Festsetzungen sind bereits am 01.07.2023 in Kraft getreten.

 

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