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Willkommen bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Technik prägt unsere Welt. Sie bringt uns Fortschritt und Wohlstand, führt aber auch zu Risiken und Gefährdungen sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Es gibt daher eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für Lärmimmissionen enthalten. Für die Umsetzung vor Ort sorgt die Gewerbeaufsicht bei den unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) und bei den Regierungspräsidien mit Fachleuten, die Einblick in die komplexen Technikbereiche und die gesetzlichen Bestimmungen haben.
Sie betreuen ca. 400.000 Betriebe mit über 5 Mio. Beschäftigten.
Aktuelles
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Stellenangebot beim Umweltministerium BW Referat 36
Beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist im Referat 36 – Strahlenschutz – in der Abteilung 3 „Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz“ eine unbefristete Stelle... -
Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht
Die Bindende Festsetzung vom 3. September 2024 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung zur Änderung der bindenden Festsetzung von Entgelten und sonstigen Vertragsbedingungen für... -
Stellenangebot beim Landratsamt Bodenseekreis
Im Umweltschutzamt beim Landratsamt Bodenseekreis ist zum 1. April 2025 eine unbefristete Vollzeitstelle als Sachbearbeiter Gewerbeaufsicht (m/w/d) zu besetzen. Ihr Aufgabengebiet umfasst... -
Stellenangebot beim Regierungspräsidium Tübingen Ref. 54.4 - ZSV
Im Regierungspräsidium Tübingen in der Abteilung 5 - Umwelt - im Referat 54.4 ist als Unterstützung für unser ZSV-Team eine Stelle für Werkstudierende (w/m/d) aus dem Bereich der... -
Vorschriften wieder aktuell!
Die technischen Probleme bei der Aktualisierung der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht sind nun behoben. Ihnen stehen wieder aktuelle Dokumente zur Verfügung. -
Aktuelles Silvester-Merkblatt für den Einzelhandel verfügbar
Das aktuelle "Merkblatt für den Einzelhandel" über Verkauf und Aufbewahrung von Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2 zum Jahreswechsel, steht jetzt zur Verfügung. Sie finden das Merkblatt bei...
Stellenangebot beim Umweltministerium BW Referat 36
Beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist im Referat 36 – Strahlenschutz – in der Abteilung 3 „Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz“ eine unbefristete Stelle...
WeiterlesenAufgabenbezogene Ansprechstellen
Für folgende Aufgaben der Gewerbeaufsicht sind unterschiedliche Behörden zuständig:
Zuständig für Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalrecht sind die einzelnen Stadt- und Landkreise
Die Aufgabe der Entgeltüberwachung in der Heimarbeit wird in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien wahrgenommen.
Während der ersten Zeit der Ausbildung und beruflichen Tätigkeit sieht das Gesetz zum Schutz der Gesundheit der Jugendlichen [PDF; nicht barrierefrei] eine gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen durch ärztliche Untersuchungen vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt über das Regierungspräsidium Tübingen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] enthält wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der Jugendlichen weitergehende Anforderungen im Bereich von Arbeitsschutz und Arbeitszeit.
Abrechnungsstelle
Regierungspräsidium Tübingen
Ref. 54.4
Postfach 26 66
72016 Tübingen
Die Aufgaben im Bereich Chemikaliensicherheit und der Produktsicherheit werden in Baden-Württemberg vom Regierungspräsidium Tübingen wahrgenommen.
Die Zuständigkeiten im Aufgabengebiet Mutterschutz sind in Baden-Württemberg bei den Fachgruppen Mutterschutz in den Regierungspräsidien angesiedelt.
Zur Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fachgruppen Mutterschutz
Die Aufgaben im Strahlenschutz werden in Baden-Württemberg von den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.
Strahlenschutzangebot der Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung zuständig.
Unsachgemäße ausgeführte Asbestarbeiten sind gesundheitsgefährdend für die Ausführenden und die Nachbarschaft. Sie dürfen deshalb nur von Fachbetriebe, die eine Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung [PDF; nicht barrierefrei] haben, durchgeführt werden.
Für die Zulassung der Fachbetriebe zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.