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Willkommen bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Technik prägt unsere Welt. Sie bringt uns Fortschritt und Wohlstand, führt aber auch zu Risiken und Gefährdungen sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Es gibt daher eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für Lärmimmissionen enthalten. Für die Umsetzung vor Ort sorgt die Gewerbeaufsicht bei den unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) und bei den Regierungspräsidien mit Fachleuten, die Einblick in die komplexen Technikbereiche und die gesetzlichen Bestimmungen haben.
Sie betreuen ca. 400.000 Betriebe mit über 5 Mio. Beschäftigten.
Aktuelles
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Neue bindende Festsetzungen im Heimarbeitsrecht
Im Bundesanzeiger vom 01.09.2023 wurden folgende bindenden Festsetzungen veröffentlicht: Die Bindende Festsetzung vom 24. Mai 2023 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung über... -
Stellenangebot der Stadt Freiburg
Die Stadt Freiburg sucht Sie für das Umweltschutzamt als Bachelor/ Master/ Technikerin/ Meisterin (a) im Bereich Umwelt- / Naturwissenschaft / Bau-/ Elektrotechnik als Sachbearbeitung... -
Neufassung der TRGS 402
Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl. Nr. 42, S. 898) vom 11. September 2023 wurde die Neufassung der TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:... -
Stellenangebot beim Regierungspräsidium Tübingen Abt. 11
In der Abteilung 11 - Marktüberwachung - beim Regierungspräsidium Tübingen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/einer Diplom-Ingenieurs/in (Univ.) / Master (w/m/d)... -
Stellenangebot beim Landratsamt Schwäbisch Hall
Für das Bau- und Umweltamt, Fachbereich Wasserwirtschaft und Bodenschutz, sucht das Landratsamt Schwäbisch Hall zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Ingenieur der Fachrichtung Chemie, Umwelt- oder... -
Stellenangebot Landratsamt Biberach - Wasserwirtschaft
Das Landratsamt Biberach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Wasserwirtschaftsamt eine*n Umwelt- oder Bauingenieur m/w/d in Vollzeit oder in Teilzeit mit mindestens 50 Prozent. Ihre...
Neue bindende Festsetzungen im Heimarbeitsrecht
Im Bundesanzeiger vom 01.09.2023 wurden folgende bindenden Festsetzungen veröffentlicht: Die Bindende Festsetzung vom 24. Mai 2023 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung über...
WeiterlesenAufgabenbezogene Ansprechstellen
Für folgende Aufgaben der Gewerbeaufsicht sind unterschiedliche Behörden zuständig:
Zuständig für Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalrecht sind die einzelnen Stadt- und Landkreise
Die Aufgabe der Entgeltüberwachung in der Heimarbeit wird in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien wahrgenommen.
Während der ersten Zeit der Ausbildung und beruflichen Tätigkeit sieht das Gesetz zum Schutz der Gesundheit der Jugendlichen [PDF; nicht barrierefrei] eine gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen durch ärztliche Untersuchungen vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt über das Regierungspräsidium Tübingen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] enthält wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der Jugendlichen weitergehende Anforderungen im Bereich von Arbeitsschutz und Arbeitszeit.
Abrechnungsstelle
Regierungspräsidium Tübingen
Ref. 54.4
Postfach 26 66
72016 Tübingen
Die Aufgaben im Bereich Chemikaliensicherheit und der Produktsicherheit werden in Baden-Württemberg vom Regierungspräsidium Tübingen wahrgenommen.
Die Zuständigkeiten im Aufgabengebiet Mutterschutz sind in Baden-Württemberg bei den Fachgruppen Mutterschutz in den Regierungspräsidien angesiedelt.
Zur Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fachgruppen Mutterschutz
Die Aufgaben im Strahlenschutz werden in Baden-Württemberg von den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.
Strahlenschutzangebot der Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung zuständig.
Unsachgemäße ausgeführte Asbestarbeiten sind gesundheitsgefährdend für die Ausführenden und die Nachbarschaft. Sie dürfen deshalb nur von Fachbetriebe, die eine Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung [PDF; nicht barrierefrei] haben, durchgeführt werden.
Für die Zulassung der Fachbetriebe zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.