Leitfaden: Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
I. Ziel des Leitfadens
Der Leitfaden stellt das immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und Anzeigeverfahren dar. Er richtet sich in erster Linie an alle Mitarbeiter der Vollzugsbehörden des Landes, die für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Verfahren zuständig sind. Er richtet sich zur Vorbereitung des Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens auch an Antragssteller bzw. Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) sind.
Ziel des Leitfadens ist es, den Ablauf und die Durchführung der genannten Verfahren in einer Handlungsanleitung darzustellen und damit beizutragen, dass die Verfahren in möglichst kurzer Zeit effizient und rechtssicher abgeschlossen werden können. Die Immissionsschutzbehörden sollen sich ebenso wie die Antragsteller an der in diesem Leitfaden aufgezeigten Verfahrensweise orientieren.
Der Leitfaden wurde auf der Basis der Vorgängerversion weiterentwickelt und aktualisiert. Aktualisierungen wurden insbesondere aufgrund verschiedener Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) durch die BImSchG-Novelle „Klimaschutz und Beschleunigung“ vom 8. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) vorgenommen. Ziel der Änderungen war insbesondere eine stärkere Strukturierung und damit Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren sowie die Digitalisierung der Verfahren. Darüber hinaus wurden einzelne Vorgaben der Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU umgesetzt und das „Klima“ als Schutzgut in das BImSchG aufgenommen. Neu aufgenommen in den Leitfaden wurden eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Instrumente zur Beschleunigung in einem eigenständigen Kapitel sowie Erläuterungen zum elektronischen Antrag und zur elektronischen Anzeige als primärer Weg zur Übermittlung der Antrags- bzw. Anzeigeunterlagen an die Genehmigungsbehörde. Soweit erforderlich, wurden zudem Ergänzungen und Anpassungen bei den Formblättern, Checklisten und Verfahrensübersichten vorgenommen.
Für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen sind vorrangig der Praxisleitfaden „Verfahrensschritte in Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen“ sowie die Checkliste der LUBW für die Erstellung von Antragsunterlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen heranzuziehen. Hinweise für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen im Wald gibt der Verfahrensleitfaden Forst .
Der Leitfaden ist in elektronischer Form auf der Internetseite des Umweltministeriums sowie im Intranet auf der Wissensplattform Umweltverwaltung eingestellt. Es ist beabsichtigt, den Leitfaden bei Bedarf erneut zu aktualisieren.