Abfallrecht - Merkblätter

Zur Zeit können wir Ihnen folgende Merkblätter im Bereich Abfallrecht anbieten:

Im Zusammenhang mit den Untersuchungsverfahren gab es nach dem Inkrafttreten der DepV 2009 eine Checkliste als Hilfestellung zur Kontrolle von Analysenberichten innerhalb der grundlegenden Charakterisierung. Die Checkliste soll der Verwaltung, den Deponiebetreibern sowie den Abfallerzeugern die Prüfung erleichtern, ob die Vorgaben entsprechend der DepV eingehalten sind.

Checkliste Pruefung von Analysenberichten - Stand 05-2013 [PDF; nicht barrierefrei]

Aufgrund der zahlreichen Änderung der DepV bis in 2024 ist diese Liste nicht mehr aktuell, kann aber weiterhin in Teilen als Arbeitshilfe unter Beachtung der Änderungen bei den Untersuchungsverfahren nach dem Stand der Technik grundsätzlich mit herangezogen werden.

Der Export von gebrauchten und funktionsfähigen Geräten, die im Ausland weiter verwendet werden, ist abfallrechtlich nicht zu beanstanden. Der Exporteur hat die Funktionsfähigkeit der Geräte nachzuweisen!
Verboten ist der Export von Geräten, die nicht funktionsfähig sind, und von Geräten mit FCKW-haltigen Kältemitteln (Kühl-, Gefrier- und Klimageräte).
Dieses Merkblatt enthält Hinweise, was unter Berücksichtigung der Ausführungen in § 23 und Anlage 6 des ElektroG beim Export von gebrauchten Elektrogeräten beachtet werden sollte.

Deutsche Fassung [PDF; nicht barrierefrei]
Englische Fassung [PDF; nicht barrierefrei]
Französiche Fassung [PDF; nicht barrierefrei]

Muster einer Prüfliste zur Aufzeichnung der Funktionsfähigkeit der zu exportierenden Geräte [PDF; nicht barrierefrei]

Für den Export ist es von großer Bedeutung, ob ein Gebrauchtfahrzeug oder ein Altfahrzeug (also Abfall) ausgeführt werden soll. Gleiches gilt für gebrauchte Bauteile/Ersatzteile aus Fahrzeugen.
In Abstimmung mit dem Umweltministerium hat die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg (SAA) dieses Merkblatt zur Frage der Abfalleigenschaft von Altfahrzeugen und Gebrauchtteilen herausgegeben.

Das Merkblatt steht Ihnen in folgenden Sprachen zur Verfügung:

Deutsch [PDF; nicht barrierefrei]         Englisch [PDF; nicht barrierefrei]         Französisch [PDF; nicht barrierefrei]

Für die grundlegende Charakterisierung zur Prüfung der Ablagerbarkeit von Abfällen auf Deponien sind analytische Untersuchungen vorzunehmen, die nach den Vorgaben der DepV durchzuführen sind. Hierbei ist es auch möglich gleichwertige Untersuchungsverfahren (DepV Anhang 4 Nr. 3 Satz 2) anzuwenden.
Seit dem Inkrafttreten der Änderungen der DepV zum 30.06.2020 gilt, dass vor dem beabsichtigten Einsatz von gleichwertigen Prüfverfahren ein Antrag auf Zustimmung an die zuständige Abfallrechtsbehörde am Sitz der Untersuchungsstelle zu stellen ist.
Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat über das dazu beauftrage LAGA-Forum Abfalluntersuchung in 2024 analog zu den bis 2020 in Baden-Württemberg geltenden Regelungen eine Fachinformation „Vorgaben für die Antragstellung zur fachlichen Zustimmung zur Gleichwertigkeit von Analysenverfahren (Stand: Dezember 2023)“ veröffentlicht, daß das aktuelle Vorgehen zur Anerkennung der Gleichwertigkeit beschreibt und konkretisiert.
Bei Anfragen zur Zustimmung zur Gleichwertigkeit von Analysenverfahren soll das LAGA-Forum Abfalluntersuchung systematisch fachlich eingebunden werden. Aus diesem Grund wurden in dieser Fachinformation die Rahmenbedingungen, die für Anfragen zur Zustimmung zur Gleichwertigkeit von Analysenverfahren nötig sind, festgelegt. Die entsprechenden Anträge werden bei der im jeweiligen Bundesland zuständigen Behörde gestellt und von dort zur fachlichen Beurteilung an das LAGA-Forum Abfalluntersuchung weitergeleitet. Eine fachliche Beurteilung durch das LAGA-Forum Abfalluntersuchung kann entfallen, wenn in der Methodensammlung Feststoffuntersuchung die als gleichwertig anzuerkennende Methode bereits empfohlen (grün gelistet) wird. Die Entscheidung zur Zustimmung der Gleichwertigkeit liegt bei der zuständigen Behörde und wird von dieser dem Antragsteller mitgeteilt.
Vor dem 30.06.2020 galt in Baden-Württemberg als Verfahrensweise bei Anträgen auf Zustimmung zur Anwendung von gleichwertigen Prüfverfahren folgende Regelung: 
Vor dem beabsichtigten Einsatz von gleichwertigen Prüfverfahren ist ein Antrag auf Zustimmung an die Abfallrechtsbehörde zu stellen, in deren Zuständigkeitsbereich sich die Deponie befindet, auf der der Abfall abgelagert werden soll. In der Regel sind dies in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien. Eine positive Zustimmungsentscheidung gilt formal nur für Untersuchungen im Zuge der Anlieferung von Abfällen und von Deponieersatzbaustoffen auf Deponien im Zuständigkeitsbereich der befassten Behörde. Sofern das beschiedene Verfahren auch im Zuständigkeitsbereich einer anderen Abfallrechtsbehörde angewendet werden soll, empfiehlt es sich, dies vorab mit dieser Behörde abzustimmen.

Merkblatt „Gleichwertige Prüfverfahren“ [PDF; nicht barrierefrei] (vor dem Inkrafttreten der Änderungen der DepV zum 30.06.2020)


Übersicht der gemäß DepV behördlich anerkannten gleichwertigen Verfahren  (Stand: 10-2016) [PDF; nicht barrierefrei] der in Baden-Württemberg vor dem Inkrafttreten der Änderungen der DepV zum 30.06.2020 behördlich anerkannten gleichwertigen Untersuchungsverfahren nach DepV.

Der beste Abfall ist der, der erst gar nicht entsteht. Wer Mehrweg- anstatt Einwegverpackungen verwendet, leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Seit dem 01.01.2023 besteht die Verpflichtung für Gastronomiebetreiber zum Mitnehmen von Speisen und Getränke Mehrwegbehälter anzubieten.

Die LUBW stellt Flyer und Plakate als Informationen für Kundinnen und Kunden – in gedruckter Form und als pdf-Datei – zur Verfügung. Der Flyer „Mehrweg ist gesetzt“ beschreibt kurz und leicht verständlich das Recht der Verbraucher auf ein Angebot an Mehrwegbehältern in der Gastronomie und die Pflicht der Gastronomiebetreiber die Verbraucher an der Theke über die verfügbaren Mehrwegbehälter gut lesbar zu informieren.

Als Ergänzung für den Flyer zur Mehrwegangebotspflicht gibt es drei Poster-Varianten. Damit können die Gastronomiebetreiber die Verbraucher über das Angebot an Mehrwegbehältern an der Theke informieren.

In gedruckter Form können Sie die Poster und den Flyer mit Einleger auf folgenden Internetseiten bestellen und herunterladen:

Flyer Mehrwegangebot mit Einleger und Hinweis auf die Poster: https://pd.lubw.de/10592