18.06.2024
Mehrwegangebotspflicht - Mehrweg statt Einweg
Der beste Abfall ist der, der erst gar nicht entsteht. Wer Mehrweg- anstatt Einwegverpackungen verwendet, leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Seit dem 01.01.2023 besteht die Verpflichtung für Gastronomiebetreiber zum Mitnehmen von Speisen und Getränke Mehrwegbehälter anzubieten.
Die LUBW stellt Flyer und Plakate als Informationen für Kundinnen und Kunden – in gedruckter Form und als pdf-Datei – zur Verfügung. Der Flyer „Mehrweg ist gesetzt“ beschreibt kurz und leicht verständlich das Recht der Verbraucher auf ein Angebot an Mehrwegbehältern in der Gastronomie und die Pflicht der Gastronomiebetreiber die Verbraucher an der Theke über die verfügbaren Mehrwegbehälter gut lesbar zu informieren.
Als Ergänzung für den Flyer zur Mehrwegangebotspflicht gibt es drei Poster-Varianten. Damit können die Gastronomiebetreiber die Verbraucher über das Angebot an Mehrwegbehältern an der Theke informieren.
In gedruckter Form können Sie die Poster und den Flyer mit Einleger auf folgenden Internetseiten bestellen und herunterladen:
Flyer Mehrwegangebot mit Einleger und Hinweis auf die Poster: https://pd.lubw.de/10592