10.06.2026
Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht - 4.2.12.9
Die Bindende Festsetzung vom 07. Mai 2025 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung von Entgelten für die Kunstblumen- und Schmuckfedernherstellung und die Be- und Verarbeitung von Trockenblumen in der Heimarbeit", wurde am 01.06.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist bereits am 01.08.2025 in Kraft getreten.
Die bindende Festsetzung ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.12.9 "Kunstblumen und Schmuckfedernherstellung und Be- und Verarbeitung von Trockenblumen" eingestellt.
