09.12.2024
Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht
Die Bindende Festsetzung vom 3. September 2024 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung zur Änderung der bindenden Festsetzung von Entgelten und sonstigen Vertragsbedingungen für Adressenschreiben, Abschreibearbeiten und ähnliche Arbeiten in Heimarbeit", wurde am 06.12.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist bereits am 01.11.2024 in Kraft getreten.
Die bindende Festsetzung ist nun in der Vorschriftensammlung im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.14 "Adressenschreiben, Abschreibarbeiten und ähnliche Arbeiten" eingestellt.