19.02.2025
Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht
Die Bindende Festsetzung vom 17. Oktober 2024 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung über Fertigungszeiten, Entgelte, Urlaub, Entgeltumwandlung und sonstige Vertragsbedingungen für in Heimarbeit Beschäftigte, die vom Handel und sonstigen Wirtschaftszweigen, die nicht von einem anderen Heimarbeitsausschuss erfasst werden, mit Verpackungs-, Abfüll-, Aufmachungs- und sonstigen Hilfsarbeiten beschäftigt werden", wurde am 18.02.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist bereits am 01.01.2025 in Kraft getreten.
Die bindende Festsetzung ist nun in der Vorschriftensammlung im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.15.1 "Verpackungs-, Abfüll- und Aufmachungsarbeiten" eingestellt.