25.02.2025
Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht
Die Bindende Festsetzung vom 17. Oktober 2024 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung über Fertigungszeiten, Entgelte, Urlaub, Entgeltumwandlung und sonstige Vertragsbedingungen für in Heimarbeit Beschäftigte, die von der Industrie mit bestimmten Tätigkeiten beschäftigt werden, die nicht von einem anderen Heimarbeitsausschuss erfasst werden", wurde am 24.02.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist bereits am 01.01.2025 in Kraft getreten.
Die bindende Festsetzung ist nun in der Vorschriftensammlung im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.15.3 "Bestimmte Tätigkeiten der Industrie die nicht von einem anderen Heimarbeitsausschuss erfasst werden" eingestellt.