Neue bindende Festsetzungen im Heimarbeitsrecht 4.2.04 + 4.2.03

20.03.2025

Neue bindende Festsetzungen im Heimarbeitsrecht

  • Die Bindende Festsetzung vom 23. Oktober 2024 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung von Entgelten sowie zur Entgeltumwandlung für die Herstellung von Musikinstrumenten in Heimarbeit", wurde am 19.03.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist bereits am 01.01.2025 in Kraft getreten.

    Die bindende Festsetzung ist nun in der Vorschriftensammlung im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.04 "Herstellung von Musikinstrumenten" eingestellt.
     
  • Die Bindende Festsetzung vom 03. Dezember 2024 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung von Entgelten und Vertragsbedingungen für die Herstellung von Eisen-, Metall- und Elektroartikeln, Uhren, feinmechanischen und optischen Artikeln in Heimarbeit", wurde am 19.03.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 01.04.2025 in Kraft getreten.

    Die bindende Festsetzung ist nun in der Vorschriftensammlung im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.03 "Herstellung von Eisen-, Metall- und Elektroartikeln, Uhren, feinmechanischen und optischen Artikeln" eingestellt.


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