08.09.2026
Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht - 4.2.01
Die Bindende Festsetzung vom 21. Juli 2026 "Be- und Verarbeiten und das Verpacken von Artikeln und Teilen aus Kunststoffen aller Art sowie aus Gummi und ähnlichen Naturstoffen", wurde am 24.08.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist bereits am 01.07.2026 in Kraft getreten.
Die bindende Festsetzung ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.01 "Be- und Verarbeiten und das Verpacken von Artikeln und Teilen aus Kunststoffen aller Art sowie aus Gummi und ähnlichen Naturstoffen" eingestellt.