02.09.2026
Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht - 4.2.07.2
Die Bindende Festsetzung vom 02. Juli 2026 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung von Entgelten für die Herstellung und Bearbeitung von Korbwaren aller Art und verwandter Artikel, von Geweben aus Bast, von Geflechten und Taschen aus Bast und sonstigen Austauschstoffen, von Korbmöbeln, Kinderwagen sowie Stuhl- und Rahmengeflechten in Heimarbeit", wurde am 30.07.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist bereits am 01.07.2026 in Kraft getreten.
Die bindende Festsetzung ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.07.2 "Herstellung von Korbwaren, Korbmöbeln und Kinderwagen" eingestellt.