13.07.2026
Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht - 4.2.10
Die Bindende Festsetzung vom 21. April 2026 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung zur Änderung der bindenden Festsetzung von Fertigungszeiten, Entgelten und sonstigen Vertragsbedingungen für die Herstellung von Schuhwaren in Heimarbeit", wurde am 09.07.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist bereits am 01.04.2026 in Kraft getreten.
Die bindende Festsetzung ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.10 "Herstellung von Schuhwaren" eingestellt.