17.07.2026
Neue bindende Festsetzungen im Heimarbeitsrecht - 4.2.08.1
- Die Bindende Festsetzung vom 13. Mai 2026 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung zur Änderung der bindenden Festsetzung von Entgelten und Fertigungszeiten und sonstigen Vertragsbedingungen für die Herstellung von Verpackungsmitteln und für buchbinderische Hilfsarbeiten in Heimarbeit", wurde am 16.07.2026 im Bundesanzeiger (B1) veröffentlicht und ist bereits am 01.03.2026 in Kraft getreten.
Die bindende Festsetzung ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.08.1 "Heimarbeitsausschuss für die Herstellung von Verpackungsmitteln und Fest- und Dekorationsartikeln" in der Unterrubrik "Verpackungsmittel und buchbinderische Hilfsarbeiten" eingestellt.
- Eine weitere bindende Festsetzung vom 13. Mai 2026 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung zur Änderung der bindenden Festsetzung von Entgelten, Fertigungszeiten und sonstigen Vertragsbedingungen für die Herstellung von Fest- und Dekorationsartikeln aus Papier und Pappe und von Etiketten und Glückwunschkarten in Heimarbeit", wurde ebenfalls am 16.07.2026 im Bundesanzeiger (B2) veröffentlicht und ist bereits am 01.03.2026 in Kraft getreten.
Die bindende Festsetzung ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.08.1 "Heimarbeitsausschuss für die Herstellung von Verpackungsmitteln und Fest- und Dekorationsartikeln" in der Unterrubrik "Fest - u. Dekorationsartikel aus Papier und Pappe, Etiketten und Glückwunschkarten" eingestellt.