Willkommen bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

Technik prägt unsere Welt. Sie bringt uns Fortschritt und Wohlstand, führt aber auch zu Risiken und Gefährdungen sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Es gibt daher eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für Lärmimmissionen enthalten. Für die Umsetzung vor Ort sorgt die Gewerbeaufsicht bei den unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) und bei den Regierungspräsidien mit Fachleuten, die Einblick in die komplexen Technikbereiche und die gesetzlichen Bestimmungen haben.

Sie betreuen ca. 400.000 Betriebe mit über 5 Mio. Beschäftigten.

Stellenangebot bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

27.03.2025

Stellenangebot bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg sucht für die Abteilung „Technischer Umweltschutz“ in Karlsruhe eine/einen

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (w/m/d)
der Fachrichtung Chemieingenieurwesen,
Umweltingenieurwesen oder vergleichbaren Fachrichtung

zur Mitarbeit im Referat „Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit“.

Die Stelle ist schnellstmöglich mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % unbefristet zu besetzen.

Die LUBW ist das Kompetenzzentrum des Landes Baden-Württemberg in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, des technischen Arbeitsschutzes, des Strahlenschutzes und der Produktsicherheit. Die LUBW beratet die Politik und die Verwaltung in Baden-Württemberg in einer Vielzahl fachlicher Themen.

Das Sachgebiet „Chemikaliensicherheit“ unterstützt das Umweltministerium und die Marktüberwachungsbehörden im Bereich Chemikalienrecht. Es informiert die Fachöffentlichkeit mit Internetangeboten und Fachveranstaltungen und stellt mit der Stoffdatenbank ChemInfo einen riesigen Informationspool zur Verfügung. Als GLP-Landesstelle wird die Überwachung der Guten Laborpraxis (GLP) in über 30 Laboren in Baden-Württemberg verantwortet. Dabei wird eng mit den anderen Sachgebieten der LUBW zusammengearbeitet – ab Sommer 2025 am neugebauten Campus der LUBW.

Aufgaben:

  • Pflege und Erweiterung der Online-Ressourcen auf der LUBW-Website sowie Entwicklung zielgruppengerechter Informationen zum Chemikalienrecht für die Fachöffentlichkeit
  • Weiterentwicklung des internen Wissensmanagements im Referat
  • Unterstützung bei der Organisation von Überwachungsmaßnahmen der Vollzugsbehörden im Bereich Chemikalienrecht, Mitarbeit bei Fachinformationen für die Gewerbeaufsicht zu chemikalienrechtlichen Themen
  • Mitarbeit in der GLP-Landesstelle Baden-Württemberg und Unterstützung bei administrativen Vorgängen
  • selbstständige Mitarbeit bei der Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Fachfortbildungen im Bereich Chemikalienrecht zur Wissensvermittlung und Vernetzung

Erwartet wird u.a. ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, FH-Diplom) der Fachrichtungen Chemieingenieurwesen, Umweltingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung. Bei ausländischen Abschlüssen ist eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen vorzulegen.

Die Vergütung erfolgt bis Entgeltgruppe 11 TV-L.

Bewerbungsfrist: 22.04.2025

Zur Stellenausschreibung


Zu weiteren Stellenangeboten

Organisation

Die Aufgaben der Gewerbeaufsicht im Arbeits- und Umweltschutz werden von den 44 Stadt- und Landkreisen und den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.
Eine Übersicht über die in Baden-Württemberg vertretenen Behörden der Gewerbeaufsicht und die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie unter Kontakte.

Für umweltrechtlich besonders bedeutsame Anlagen, wie IE-Anlagen und Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung, sind die vier Regierungspräsidien zuständig.
Außerdem nehmen die Regierungspräsidien die Aufgaben der Marktüberwachung, des Strahlenschutzes, des Mutterschutzes und des Heimarbeiterschutzes wahr.

Verzeichnis der Orte in Baden-Württemberg [PDF; nicht barrierefrei] mit Zuordnung des zuständigen Regierungspräsidiums.

Die Behörden in Baden-Württemberg lassen sich erreichen über das Landesportal.

Aufgabenbezogene Ansprechstellen

Für folgende Aufgaben der Gewerbeaufsicht sind unterschiedliche Behörden zuständig:

Zuständig für Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalrecht sind die einzelnen Stadt- und Landkreise

Weitere Informationen

Die Aufgabe der Entgeltüberwachung in der Heimarbeit wird in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien wahrgenommen.

Weitere Informationen

Während der ersten Zeit der Ausbildung und beruflichen Tätigkeit sieht das Gesetz zum Schutz der Gesundheit der Jugendlichen [PDF; nicht barrierefrei] eine gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen durch ärztliche Untersuchungen vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt über das Regierungspräsidium Tübingen.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] enthält wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der Jugendlichen weitergehende Anforderungen im Bereich von Arbeitsschutz und Arbeitszeit.

Abrechnungsstelle

Regierungspräsidium Tübingen
Ref. 54.4
Postfach 26 66
72016 Tübingen

Weitere Informationen

Die Aufgaben im Bereich Chemikaliensicherheit und der Produktsicherheit werden in Baden-Württemberg vom Regierungspräsidium Tübingen wahrgenommen.


Ansprechpartner der Abteilung 11 - Marktüberwachung

Die Zuständigkeiten im Aufgabengebiet Mutterschutz sind in Baden-Württemberg bei den Fachgruppen Mutterschutz in den Regierungspräsidien angesiedelt.

Zur Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fachgruppen Mutterschutz

Weitere Informationen

Die Aufgaben im Strahlenschutz werden in Baden-Württemberg von den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.

Strahlenschutzangebot der Regierungspräsidien Baden-Württemberg

Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung zuständig.

Weitere Informationen

Unsachgemäße ausgeführte Asbestarbeiten sind gesundheitsgefährdend für die Ausführenden und die Nachbarschaft. Sie dürfen deshalb nur von Fachbetriebe, die eine Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung [PDF; nicht barrierefrei] haben, durchgeführt werden.

Für die Zulassung der Fachbetriebe zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.

Regierungspräsidium Stuttgart

Regierungspräsidium Karlsruhe

Regierungspräsidium Freiburg

Regierungspräsidium Tübingen

Themen

Zu folgenden Themen erhalten Sie allgemeine Informationen zum Arbeits- und Umweltschutz, sowie spezielle anlagenbezogene oder branchenbezogene Informationen: