Willkommen bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

Technik prägt unsere Welt. Sie bringt uns Fortschritt und Wohlstand, führt aber auch zu Risiken und Gefährdungen sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Es gibt daher eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für Lärmimmissionen enthalten. Für die Umsetzung vor Ort sorgt die Gewerbeaufsicht bei den unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) und bei den Regierungspräsidien mit Fachleuten, die Einblick in die komplexen Technikbereiche und die gesetzlichen Bestimmungen haben.

Sie betreuen ca. 400.000 Betriebe mit über 5 Mio. Beschäftigten.

Stellenangebot beim Umweltministerium Referat 36

20.12.2024

Stellenangebot beim Umweltministerium BW Referat 36

Beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist im Referat 36 – Strahlenschutz – in der Abteilung 3 „Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz“ eine unbefristete Stelle im höheren Dienst zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einem

Master bzw. Dipl.-Ing. (w/m/d) Physik, Chemie, Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Bau- und Umweltingenieurwesen oder vergleichbar

zu besetzen.

Aktuell steht eine bis zur Besoldungsgruppe A 14 nutzbare Stelle zur Verfügung. Bei einer Einstellung im Beschäftigtenverhältnis richtet sich das Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und erfolgt unter Berücksichtigung der tarifrechtlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 13 TV-L.

Das Aufgabengebiet des Referats 36 umfasst neben Strahlenschutzfragen und der Umweltradioaktivität auch den radiologischen Notfallschutz und die Fachaufsicht über die Regierungspräsidien beim Vollzug des Strahlenschutzes in technischen und medizinischen Anwendungsgebieten. Ziel ist der Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlicher Strahlung.

Die Stelle ist auch für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger geeignet.

Ihre Aufgaben

  • Bearbeitung von fachlichen Fragen im Bereich des Strahlenschutzes in technischen und medizinischen Anwendungen
  • Mitarbeit im radiologischen Notfallstab des Umweltministeriums
  • Begleitung von atom- und strahlenschutzrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren
  • Mitarbeit in nationalen und internationalen Ausschüssen und Gremien zu Sicherheitsfragen und zur Regelwerkserstellung

Die Tätigkeiten sind ggf. mit Außendienst verbunden. Eine auf das Aufgabengebiet abgestimmte Einarbeitung durch erfahrene Mitarbeitende und Schulungen sind vorgesehen.

Erwartet wird u.a. ein abgeschlossenes ingenieur- oder naturwissenschaftliches Universitätsstudium (Diplom/Master) insbesondere der folgenden Fachrichtungen: Ingenieurwesen, u. a. Elektrotechnik, Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Bau- und Umweltingenieurwesen, sowie aus den Naturwissenschaften Chemie, Physik oder vergleichbare Fachrichtungen. Entsprechende Master-Abschlüsse von Fachhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, einer Dualen Hochschule oder vergleichbarer Hochschulen müssen zum Zeitpunkt des Abschlusses für den Zugang zum höheren Dienst akkreditiert sein; der Nachweis hierfür ist von der Bewerberin oder vom Bewerber zu führen. Bei ausländischen Abschlüssen ist eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen von der Bewerberin oder dem Bewerber vorzulegen. Die Nachweise sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Bewerbungsfrist: 12.01.2025

Zur Stellenausschreibung


Zu weiteren Stellenangeboten

 

Organisation

Die Aufgaben der Gewerbeaufsicht im Arbeits- und Umweltschutz werden von den 44 Stadt- und Landkreisen und den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.
Eine Übersicht über die in Baden-Württemberg vertretenen Behörden der Gewerbeaufsicht und die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie unter Kontakte.

Für umweltrechtlich besonders bedeutsame Anlagen, wie IE-Anlagen und Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung, sind die vier Regierungspräsidien zuständig.
Außerdem nehmen die Regierungspräsidien die Aufgaben der Marktüberwachung, des Strahlenschutzes, des Mutterschutzes und des Heimarbeiterschutzes wahr.

Verzeichnis der Orte in Baden-Württemberg [PDF; nicht barrierefrei] mit Zuordnung des zuständigen Regierungspräsidiums.

Die Behörden in Baden-Württemberg lassen sich erreichen über das Landesportal.

Aufgabenbezogene Ansprechstellen

Für folgende Aufgaben der Gewerbeaufsicht sind unterschiedliche Behörden zuständig:

Zuständig für Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalrecht sind die einzelnen Stadt- und Landkreise

Weitere Informationen

Die Aufgabe der Entgeltüberwachung in der Heimarbeit wird in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien wahrgenommen.

Weitere Informationen

Während der ersten Zeit der Ausbildung und beruflichen Tätigkeit sieht das Gesetz zum Schutz der Gesundheit der Jugendlichen [PDF; nicht barrierefrei] eine gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen durch ärztliche Untersuchungen vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt über das Regierungspräsidium Tübingen.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] enthält wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der Jugendlichen weitergehende Anforderungen im Bereich von Arbeitsschutz und Arbeitszeit.

Abrechnungsstelle

Regierungspräsidium Tübingen
Ref. 54.4
Postfach 26 66
72016 Tübingen

Weitere Informationen

Die Aufgaben im Bereich Chemikaliensicherheit und der Produktsicherheit werden in Baden-Württemberg vom Regierungspräsidium Tübingen wahrgenommen.


Ansprechpartner der Abteilung 11 - Marktüberwachung

Die Zuständigkeiten im Aufgabengebiet Mutterschutz sind in Baden-Württemberg bei den Fachgruppen Mutterschutz in den Regierungspräsidien angesiedelt.

Zur Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fachgruppen Mutterschutz

Weitere Informationen

Die Aufgaben im Strahlenschutz werden in Baden-Württemberg von den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.

Strahlenschutzangebot der Regierungspräsidien Baden-Württemberg

Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung zuständig.

Weitere Informationen

Unsachgemäße ausgeführte Asbestarbeiten sind gesundheitsgefährdend für die Ausführenden und die Nachbarschaft. Sie dürfen deshalb nur von Fachbetriebe, die eine Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung [PDF; nicht barrierefrei] haben, durchgeführt werden.

Für die Zulassung der Fachbetriebe zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.

Regierungspräsidium Stuttgart

Regierungspräsidium Karlsruhe

Regierungspräsidium Freiburg

Regierungspräsidium Tübingen

Themen

Zu folgenden Themen erhalten Sie allgemeine Informationen zum Arbeits- und Umweltschutz, sowie spezielle anlagenbezogene oder branchenbezogene Informationen: