Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht - 4.2.07.1

26.01.2026

Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht - 4.2.07.1

Die Bindende Festsetzung vom 28. Oktober 2025 "Bekanntmachung von bindenden Festsetzungen von Entgelten und sonstigen Vertragsbedingungen für die mit der Herstellung von Artikeln aus Holz oder Schnitzstoff, von Rosenkränzen sowie von Schreib- und Zeichengeräten in Heimarbeit Beschäftigten (vom 13. Mai 2025/28. Oktober 2025)", wurde am 23.01.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist bereits am 01.07.2025 in Kraft getreten.

Die bindende Festsetzung ist nun in der Vorschriftensammlung im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.07.1 "Herstellung von Artikeln aus Holz- oder Schnitzstoff, Rosenkränzen sowie Schreib- und Zeichengeräten" eingestellt.


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