Willkommen bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

Technik prägt unsere Welt. Sie bringt uns Fortschritt und Wohlstand, führt aber auch zu Risiken und Gefährdungen sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Es gibt daher eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für Lärmimmissionen enthalten. Für die Umsetzung vor Ort sorgt die Gewerbeaufsicht bei den unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) und bei den Regierungspräsidien mit Fachleuten, die Einblick in die komplexen Technikbereiche und die gesetzlichen Bestimmungen haben.

Sie betreuen ca. 400.000 Betriebe mit über 5 Mio. Beschäftigten.

Stellenangebot beim Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 54.1

10.03.2026

Stellenangebot beim Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 54.1

Beim Regierungspräsidium Stuttgart in der Abteilung 5 – Umwelt – im Referat 54.1 – Industrie/ Schwerpunkt Luftreinhaltung – ist die unbefristete Vollzeitstelle

Master (Eng./Sc.) / Diplom-Ingenieur/in (w/m/d)
Fachrichtung Umweltingenieurwesen, Verfahrenstechnik, Maschinenbau; Bau-, Chemieingenieur oder einer vglb. Fachrichtung

Entgeltgruppe 13 / Besoldungsgruppe A 14 frühestmöglich

zu besetzen.

Zum Aufgabengebiet des Referats 54.1 gehören die Zulassung und die systematische Überwachung von ca. 45 Betrieben mit thematischem Schwerpunkt im Bereich der Luftreinhaltung, darunter Kraftwerke, Müllverbrennungsanlagen und Zementwerke, sowie Oberflächenbehandlungsanlagen und Betriebe der Massentierhaltung.
Das Referat 54.1 ist zudem als höhere Immissionsschutzbehörde zuständig für die Fachaufsicht über die nachgeordneten Stadt- und Landkreise des Regierungsbezirks, einschließlich der dazugehörigen Widerspruchsverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit des Referats 54.1 ist der Bereich des gebietsbezogenen Immissionsschutzes, worunter die Luftreinhalte-planung für den gesamten Regierungsbezirk Stuttgart und die Lärmaktionsplanung für den Landesflughafen Stuttgart fällt.
Dienstort ist Stuttgart-Vaihingen.

Ihre Aufgaben:

  • Prüfung von Antragsunterlagen und Erarbeitung von technischen Vorgaben in Zulassungs-verfahren der Betriebe und Anlagen in unserer Zuständigkeit nach Immissionsschutz-, Störfall-, Arbeitsschutz-, Kreislaufwirtschafts- und Wasserrecht im Team mit Fachkräften für Recht und Verwaltung.
  • Durchführung von Umweltinspektionen im Rahmen der amtlichen Überwachung von betrieblichen Anlagen und Einrichtungen in den Bereichen Anlagensicherheit, Umweltschutz (Luft, Lärm, Gerüche, Abfall, Abwasser) und Arbeitsschutz.
  • Fachliche Beratung von Anlagenbetreibern

Änderungen des Aufgabengebiets bleiben vorbehalten.

Erwartet wird u.a. ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit Masterabschluss der Fachrichtung Umweltingenieurwesen, Verfahrenstechnik, Maschinenbau, Bau-, Chemieingenieur oder einer vglb. Fachrichtung.

Die Beschäftigung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen aller persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 13 TV-L.

Bewerbungsfrist: 29.03.2026

Zur Stellenausschreibung


Zu weiteren Stellenangeboten

Organisation

Die Aufgaben der Gewerbeaufsicht im Arbeits- und Umweltschutz werden von den 44 Stadt- und Landkreisen und den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.
Eine Übersicht über die in Baden-Württemberg vertretenen Behörden der Gewerbeaufsicht und die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie unter Kontakte.

Für umweltrechtlich besonders bedeutsame Anlagen, wie IE-Anlagen und Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung, sind die vier Regierungspräsidien zuständig.
Außerdem nehmen die Regierungspräsidien die Aufgaben der Marktüberwachung, des Strahlenschutzes, des Mutterschutzes und des Heimarbeiterschutzes wahr.

Im Gemeindeverzeichnis-Online des gemeinsamen Statistikportals des Bundes und der Länder können Sie Gemeinden mit Zuordnung zum zuständigen Regierungspräsidium sowie Landkreis finden.

Die Behörden in Baden-Württemberg lassen sich über das Landesportal erreichen.

Aufgabenbezogene Ansprechstellen

Für folgende Aufgaben der Gewerbeaufsicht sind unterschiedliche Behörden zuständig:

Zuständig für Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalrecht sind die einzelnen Stadt- und Landkreise

Weitere Informationen

Die Aufgabe der Entgeltüberwachung in der Heimarbeit wird in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien wahrgenommen.

Weitere Informationen

Während der ersten Zeit der Ausbildung und beruflichen Tätigkeit sieht das Gesetz zum Schutz der Gesundheit der Jugendlichen [PDF; nicht barrierefrei] eine gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen durch ärztliche Untersuchungen vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt über das Regierungspräsidium Tübingen.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] enthält wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der Jugendlichen weitergehende Anforderungen im Bereich von Arbeitsschutz und Arbeitszeit.

Abrechnungsstelle

Regierungspräsidium Tübingen
Ref. 54.4
Postfach 26 66
72016 Tübingen

Weitere Informationen

Die Aufgaben im Bereich Chemikaliensicherheit und der Produktsicherheit werden in Baden-Württemberg vom Regierungspräsidium Tübingen wahrgenommen.


Ansprechpartner der Abteilung 11 - Marktüberwachung

Die Zuständigkeiten im Aufgabengebiet Mutterschutz sind in Baden-Württemberg bei den Fachgruppen Mutterschutz in den Regierungspräsidien angesiedelt.

Zur Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fachgruppen Mutterschutz

Weitere Informationen

Die Aufgaben im Strahlenschutz werden in Baden-Württemberg von den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.

Strahlenschutzangebot der Regierungspräsidien Baden-Württemberg

Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung zuständig.

Weitere Informationen

Unsachgemäße ausgeführte Asbestarbeiten sind gesundheitsgefährdend für die Ausführenden und die Nachbarschaft. Sie dürfen deshalb nur von Fachbetriebe, die eine Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung [PDF; nicht barrierefrei] haben, durchgeführt werden.

Für die Zulassung der Fachbetriebe zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.

Regierungspräsidium Stuttgart

Regierungspräsidium Karlsruhe

Regierungspräsidium Freiburg

Regierungspräsidium Tübingen

Themen

Zu folgenden Themen erhalten Sie allgemeine Informationen zum Arbeits- und Umweltschutz, sowie spezielle anlagenbezogene oder branchenbezogene Informationen: