Baustellensicherheit

Beschäftigte in der Bauwirtschaft sind einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Besondere Gefahrensituationen ergeben sich auf Baustellen durch ständige Veränderungen der Arbeitsumgebung, hohe körperliche Beanspruchungen, ungünstige Witterungseinflüsse sowie großen Zeit- und Termindruck.
Der Bauherr trägt eine Mitverantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Er muss ab einer bestimmten Baustellengröße einen Koordinator bestellen, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für das Bauvorhaben erarbeiten und das Vorhaben der Arbeitsschutzbehörde ankündigen.

Zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen wurden folgende gesetzliche Regelungen erlassen:


Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden

  • Überwachung von Baustellen
  • Beratung von Betrieben, Bauherren und Architekten
  • Stilllegung von Baustellen mit gravierenden Arbeitsschutzmängeln