Baustellensicherheit
Beschäftigte in der Bauwirtschaft sind einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Besondere Gefahrensituationen ergeben sich auf Baustellen durch ständige Veränderungen der Arbeitsumgebung, hohe körperliche Beanspruchungen, ungünstige Witterungseinflüsse sowie großen Zeit- und Termindruck.
Der Bauherr trägt eine Mitverantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Er muss ab einer bestimmten Baustellengröße einen Koordinator bestellen, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für das Bauvorhaben erarbeiten und das Vorhaben der Arbeitsschutzbehörde ankündigen.
Zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen wurden folgende gesetzliche Regelungen erlassen:
- Baustellenverordnung [PDF; nicht barrierefrei]
- Technische Mindestanforderungen für Baustellen in der Arbeitsstättenverordnung [PDF; nicht barrierefrei]
- Besondere Anforderungen für zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen in Anhang 2 Abschnitt 5 der Betriebssicherheitsverordnung [PDF; nicht barrierefrei]
Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden
- Überwachung von Baustellen
- Beratung von Betrieben, Bauherren und Architekten
- Stilllegung von Baustellen mit gravierenden Arbeitsschutzmängeln