Jugendarbeitsschutz
Junge Menschen benötigen besonderen Schutz bei der Arbeit. Sie stehen in der Entwicklung und sind den Anforderungen der Arbeitswelt der Erwachsenen noch nicht gewachsen.
Das Jugendarbeitschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] und die Kinderarbeitsschutzverordnung [PDF; nicht barrierefrei] schaffen rechtliche Voraussetzungen, um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.
Die Arbeitsschutzbehörden überwachen, ob die zum Schutz der Kinder erlassenen Beschäftigungsverbote und die zum Schutz der Jugendlichen bei der Arbeit erlassenen Rechtsvorschriften eingehalten werden. Sie können auf Antrag in bestimmten Fällen Ausnahmen zulassen.
Beim Berufseinstieg fordert das Gesetz eine gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen. Die Abrechnung der ärztlichen Untersuchungen der Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt über das Regierungspräsidium Tübingen.