Wasser

Der sorgsame und sparsame Umgang mit Wasser sowie dessen Reinhaltung ist eines der wichtigsten Ziele einer verantwortungsbewussten Umweltpolitik.

Das Abwasser aus Industrie oder Gewerbe ist je nach Industriezweig sehr unterschiedlich zusammengesetzt und kann einen hohen Anteil schwer abbaubarer Schadstoffe enthalten.
Durch den Einsatz geeigneter Produktionstechniken sollen Abwasseranfall und Schadstoffbelastung von vornherein gering gehalten werden. Die dann noch anfallenden Abwässer bzw. die darin enthaltenen Schadstoffe müssen in speziell hierfür geeigneten Abwasserbehandlungsanlagen vor einer Einleitung in ein Gewässer oder die Kanalisation nach dem jeweiligen Stand der Technik behandelt werden. Die Anforderungen sind in der Abwasserverordnung [PDF; nicht barrierefrei] beschrieben.

Eigenverantwortung
Die Betriebe sind verpflichtet, bestimmte Untersuchungen und Prüfungen eigenverantwortlich entsprechend den Rahmenbedingungen der Eigenkontrollverordnung [PDF; nicht barrierefrei] durchzuführen. Im Rahmen der behördlichen Gewässerüberwachung prüft die Gewerbeaufsicht stichprobenartig die Zuverlässigkeit dieser Eigenkontrollen und die Einhaltung der für die Anlage genehmigten Grenzwerte.

Aufgaben der Gewerbeaufsicht

  • Beurteilung der vom Betrieb geplanten Maßnahmen bei gewerblichen Bauvorhaben.
  • Stellungnahmen zu wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren
  • Überwachung und Beratung von Betrieb im Hinblick auf eine Anpassung ihrer Anlagen an den jeweiligen Stand der Technik
  • Entnahme und Untersuchung von Abwasserproben.

Viele Stoffe, mit denen in Industrie und Gewerbe umgegangen wird, sind wassergefährdend.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Öltanks, Tankstellen, Lager) müssen so gestaltet sein und so betrieben werden, dass Vorsorge gegen das Austreten wassergefährdender Stoffe durch sicheren Einschluss getroffen ist. Ergänzend sind Auffangvorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen vorzusehen, um im Falle von Leckagen zu verhindern, dass die Stoffe in ein Gewässer gelangen. Die Anforderungen sind in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) beschrieben.

Aufgaben der Gewerbeaufsicht

  • Beratung von Industrie und Gewerbe im Vorfeld von Anlagenplanungen
  • Überprüfung und Beratung im Hinblick auf die Anlagensicherheit
  • Beurteilung der vom Betrieb geplanten Maßnahmen im Genehmigungsverfahren.