Mutterschutz

Schwangere und stillende Frauen dürfen nach dem Mutterschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen eine Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihrer Kinder zu befürchten ist. Sie haben Anspruch auf Freistellung für die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und genießen Kündigungsschutz auch während der Elternzeit nach dem Mutterschutzgesetz und nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.
Deshalb sollen schwangere Frauen, sobald ihnen ihre Schwangerschaft bekannt ist, dies ihrem Arbeitgeber mitteilen.
Der Arbeitgeber hat das zuständige Regierungspräsidium unverzüglich von der Mitteilung zu benachrichtigen.

Die Regierungspräsidien

  • überwachen den Arbeitsschutz für schwangere und stillende Frauen in den Betrieben
  • können in besonderen Fällen ausnahmsweise die Kündigung Schwangerer für zulässig erklären
  • achten darauf, dass die gesetzlichen Vorgaben in den Betrieben und Verwaltungen eingehalten werden.