Heimarbeitsrecht - Fachinformationen

Heimarbeit ist nach wie vor ein fester Bestandteil des Wirtschafts- und Arbeitslebens. Schwerpunkte von Heimarbeitstätigkeiten liegen vor allem in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie, der Gummi-, Kunststoff- und Lederverarbeitung, der Büroheimarbeit sowie im Textilgewerbe.

Broschüre "Vergabe von Heimarbeit in Baden-Württemberg" (Stand: Mai 2018) [PDF; nicht barrierefrei]

Kontaktdaten der Entgeltüberwachungsstellen bei den Regierungspräsidien
Geltende Vorschriften einschließlich der bindenden Festsetzungen

Für Unternehmen, die Heimarbeit vergeben und nach § 6 Heimarbeitsgesetz zur Listenführung verpflichtet sind, können dieser Pflicht über das Serviceportal Baden-Württemberg nachkommen.

Für die zukünftige Listenmeldung über das Serviceportal BW kann ab der Meldung für das erste Halbjahr 2023 auf folgende Muster-Datei zurückgegriffen werden: Heimarbeiterliste.xlsx [XLSX; nicht barrierefrei]

Eine Anleitung, wie aus dieser Excel-Datei eine für das Serviceportal BW verarbeitbare Datei abgespeichert werden kann, findet sich hier: Anleitung Export CSV-Datei [PDF; barrierefrei]

Die Anleitung ist auch als Video verfügbar:
Anleitungsvideo zur Erzeugung einer gültigen CSV-Datei
Sofern als Grundlage für die Listenmeldung eine vorhandene Excel-Datei für das 2. Halbjahr 2022 verwendet wird, muss diese vorab umgewandelt werden:
Anleitungsvideo zur Umwandlung einer vorhandenen Excel-Datei aus der Listenmeldung 2. Halbjahr 2022