NiSV - Formulare
NiSV - Formulare
Zur Zeit stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:
Der Betreiber einer Anlage zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken, hat der zuständigen Behörde den Betrieb der Anlage nach § 3 Absatz 3 NiSV spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen.
Die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Anzeige ist abhängig vom Betriebsort der Anlage und liegt
- bei der Stadtverwaltung, wenn der Betriebsort in einem Stadtkreis liegt
- beim Landratsamt, wenn der Betriebsort in einem Landkreis liegt.
Liste Behörden nach Alphabet [PDF; barrierefrei]
Die Anzeige können Sie im Serviceportal Baden-Württemberg vornehmen, sofern dieser Onlinedienst von der für Sie zuständigen Behörde freigeschaltet wurde:
Alternativ steht Ihnen dieses Formular zur Verfügung, das Sie per E-Mail mit allen erforderlichen Nachweisen schicken können:
Cookie-Einstellungen
Cookies werden zur Benutzerführung und Webanalyse verwendet und helfen dabei, diese Webseite zu verbessern. Durch die weitere Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit unserer Cookie Richtlinie einverstanden.
COOKIE_SUPPORT
Ist technisch notwendig für die Differenzierung ob und welchen Cookies der Benutzer für die Webseite zugestimmt hat. Enthält in der einfachsten Form nur ein "true" oder "false"
GUEST_LANGUAGE_ID
Ist technisch notwendig um die Sprachauswahl des Benutzers zu speichern. Enthält z.B. den Wert "de_DE"
JSESSIONID
Ist technisch notwendig und enthält einen zufällig generierten kryptischen alphanumerischen String, z.B.: 2574F39C11499381A6064B4F176704AC
LFR_SESSION_STATE_20120
Ist technisch notwendig und enthält einen zufällig generierten kryptischen alphanumerischen String, z.B.: 1596782539221
Wiredminds
Auswertung des Nutzungsverhaltens in Form einer Webstatistik. Nutzt einen Zählpixel und die Cookies WM_DONT_COUNT und CTCNTNM_Hash