Betriebssicherheit
Betriebssicherheit ist die Sicherheit von Anlagen, Maschinen, Geräten und Arbeitsmitteln, die in gewerblichen Betrieben eingesetzt werden.
In der Betriebssicherheitsverordnung [PDF; nicht barrierefrei] werden die Arbeitsschutzanforderungen für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und Benutzung von Arbeitsmitteln und Anlagen durch Beschäftigte bei der Arbeit einschließlich der Betriebsvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen zusammengefasst.
Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen zählt die Betriebssicherheitsverordnung:
- Druckanlagen
- Aufzugsanlagen
- explosionsgeschützte Anlagen
- Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Entleeren von brennbaren Flüssigkeiten
Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden
- Erteilung von Erlaubnissen
- Überwachung von erlaubnisbedürftigen Anlagen
- Überwachung der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln
- Überwachung von Gefährdungsbeurteilungen
- Festlegung von Prüffristen
- Zulassung von Ausnahmen