Baurecht - Formulare

Zur Zeit stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:

Für gewerbliche Anlagen, die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, muss die Baubeschreibung zusätzliche Angaben enthalten über

  • die Bezeichnung der gewerblichen Tätigkeit,
  • die Zahl der Beschäftigten,
  • Art, Zahl und Aufstellungsort von Maschinen oder Apparaten,
  • die Art der zu verwendenden Rohstoffe und der herzustellenden Erzeugnisse,
  • die Art der Lagerung der Rohstoffe, Erzeugnisse, Waren, Produktionsmittel und Produktionsrückstände, soweit diese feuer-, explosions-, gesundheitsgefährlich oder wassergefährdend sind,
  • chemische, physikalische und biologische Einwirkungen auf die Beschäftigten oder auf die Nachbarschaft wie Gerüche, Gase, Dämpfe, Rauch, Ruß, Staub, Lärm, Erschütterungen, ionisierende Strahlen, Flüssigkeiten, Abwässer und Abfälle.

Das entsprechende Formular (Anlage 8 der Verwaltungsvorschrift über Vordrucke im baurechtlichen Verfahren) sowie die weiteren Anlagen dieser Verwaltungsvorschrift finden Sie in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht zum Baurecht unter Verwaltungsvorschriften, Bekanntmachungen.