Baurecht - Formulare
Baurecht - Formulare
Zur Zeit stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:
Für gewerbliche Anlagen, die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, muss die Baubeschreibung zusätzliche Angaben enthalten über
- die Bezeichnung der gewerblichen Tätigkeit,
- die Zahl der Beschäftigten,
- Art, Zahl und Aufstellungsort von Maschinen oder Apparaten,
- die Art der zu verwendenden Rohstoffe und der herzustellenden Erzeugnisse,
- die Art der Lagerung der Rohstoffe, Erzeugnisse, Waren, Produktionsmittel und Produktionsrückstände, soweit diese feuer-, explosions-, gesundheitsgefährlich oder wassergefährdend sind,
- chemische, physikalische und biologische Einwirkungen auf die Beschäftigten oder auf die Nachbarschaft wie Gerüche, Gase, Dämpfe, Rauch, Ruß, Staub, Lärm, Erschütterungen, ionisierende Strahlen, Flüssigkeiten, Abwässer und Abfälle.
Das entsprechende Formular (Anlage 8 der Verwaltungsvorschrift über Vordrucke im baurechtlichen Verfahren) sowie die weiteren Anlagen dieser Verwaltungsvorschrift finden Sie in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht zum Baurecht unter Verwaltungsvorschriften, Bekanntmachungen.
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