Chemikalienrecht - Fachinformationen

Zur Zeit stehen Ihnen folgende Fachinformationen zur Verfügung:

Die Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonschichtV) benennt persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten mit geregelten Stoffen. Eine wesentliche Voraussetzung ist der Nachweis entsprechender Sachkunde.
§ 5 Abs. 2 Ziff. 1 ChemOzonSchichtV verlangt zum Nachweis der Sachkunde neben der gesonderten Fortbildung die Teilnahme an einer von der zuständigen Behörde anerkannte Fortbildungs-Veranstaltung. Die folgenden Grundsätze regeln bundeseinheitlich die Anforderungen an Fortbildungs-Veranstaltungen zum Nachweis der Sachkunde für Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und ähnliche Anlagen.

Grundsätze für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen [PDF; nicht barrierefrei]
nach § 5 Abs. 2 Ziff.1 Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)

Unternehmen, die Tätigkeiten an Asbest durchführen, benötigen mindestens einen Sachkundigen vor Ort, der die Sachkunde bei einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger nach TRGS 519 erworben und regelmäßig aufgefrischt hat. Um den Unternehmen die Suche nach einem geeigneten Lehrgangsträger zu erleichtern hat der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) eine bundesweite Liste veröffentlicht, in der die Lehrgangsträger nach Bundesland sortiert aufgelistet sind.

Zur Liste beim LASI (PDF)

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim Umweltministerium Baden-Württemberg