Arbeitsstätten

Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beginnt bei der Gestaltung der Arbeitsstätten.
Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind, bzw. zu denen die Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.
Zur Arbeitsstätte gehören z.B. die Verkehrs- und Fluchtwege, Lager- und Nebenräume, aber auch die Sanitär-, Pausen-, Bereitschaftsräume und Erste-Hilfe-Räume sowie Unterkünfte.
Bei der Nutzung von Arbeitsstätten können Unfällen auftreten.
Zur Vermeidung von Unfällen gibt die Arbeitsstättenverordnung [PDF; nicht barrierefrei] geeignete Maßnahmen bzw. Schutzziele für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten vor.
Die Arbeitsstättenverordnung dient aber auch der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Dies spiegelt sich z.B. in den Forderungen nach geeigneten sozialen Einrichtungen, wie Pausen- und Bereitschaftsräumen sowie Unterkünften, wieder. Daneben sind bauliche Voraussetzungen (z. B. Verkehrswege, Türen) und Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren (z. B. Fluchtwege, Schutz vor Entstehungsbränden) sowie Anforderungen an die Arbeitsbedingungen (z. B. Raumtemperatur, Beleuchtung, Flächen) festgelegt.

Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden

  • Beurteilung von Genehmigungsverfahren von gewerblichen Bauvorhaben
  • Beratung von Unternehmen bei der Errichtung und Änderung von Arbeitsstätten
  • Anordnung zur Beseitigung festgestellter Mängel