Immissionsschutz - Formulare

Zur Zeit stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:

Die Errichtung und der Betrieb der im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannten Anlagen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
In der Verordnung über die Grundsätze des Genehmigungsverfahrens (9. BImSchV) ist festgelegt, welche Angaben ein Antrag zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung enthalten muss und welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind.
Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller Unterlagen vorlegt, die eine vollständige und abschließende Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ermöglichen.

Die Beantragung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens hat grundsätzlich unter Verwendung der Formblätter zum Antrag auf immissionsrechtliche Genehmigung zu erfolgen. Mit den Formblättern soll dem Antragsteller eine Hilfe gegeben werden, die  grundlegenden Daten in konzentrierter, standardisierter Form darzustellen. Gleichzeitig soll den Behörden die Prüfung erleichtert werden, um so zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens beizutragen.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat am 24.05.2018 einen neuen Leitfaden für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren veröffentlicht. Die Formblätter 1 bis 11 der Antragsunterlagen für die Anzeige stehen dabei nur elektronisch zur Verfügung.

Zum Angebot des Umweltministeriums unter

Leitfaden - Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Formblätter 1 bis 11

Vollmacht zur Vorlage bei der Immissionsschutzbehörde für die Einreichung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrags [PDF; nicht barrierefrei]

Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24. Februar 2012 wurde die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV - geändert. Dadurch sind die meisten der bisher nur baurechtlich genehmigten Biogasanlagen nachträglich für "immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig" erklärt worden (Siehe dazu 4. BImSchV, Anhang, Nummer 1.15 a) und b), Spalte 2, Nummer 8.6 b) zweiter Spiegelstrich, Spalte 2 sowie Nummer 8.12 2 b) bb), Spalte 2).

Um das Genehmigungsverfahren mit möglichst wenig Aufwand für den Betreiber durchführen zu können, wurde für Baden-Württemberg ein Vordruck entwickelt, mit dem die erforderlichen Daten der vorhandenen Anlage erfasst werden können.

Die gesetzlich vorgegebene Frist für die Vorlage der Anzeigeunterlagen ist der 31. August 2012.
 
Sie können das Anzeigeformular entweder im doc-Format am PC ausfüllen oder das pdf-Formular ausdrucken und die Angaben von Hand eintragen.

Formblatt Anzeige einer Biogasanlage [DOCX; nicht barrierefrei]
Formblatt Anzeige einer Biogasanlage [PDF; nicht barrierefrei]

Der Betreiber hat der zuständigen Behörde gemäß § 7 Störfall-Verordnung bestimmte Angaben über den Betriebsbereich und die gefährlichen Stoffe schriftlich anzuzeigen.

In Baden-Württemberg wurde ein Formular ausgearbeitet, um die Durchführung der Anzeige zu erleichtern. Betreiber werden gebeten dieses zu verwenden und per E-Mail an das zuständige Regierungspräsidium zu senden.

Zum Anzeigeformular bei der LUBW

Formulare zur Vierundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 44. BImSchV), sind im Themenportal 44. BImSchV verfügbar.

Zum Themenportal 44. BImschV

Nach § 15 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage der zuständigen Behörde mindestens einen Monat, bevor mit der Änderung begonnen werden soll, schriftlich anzuzeigen.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat am 24.05.2018 einen neuen Leitfaden für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren veröffentlicht. Die Formblätter 1 bis 3 für die Anzeige nach § 15 Abs. 1 BImSchG stehen dabei nur elektronisch zur Verfügung.

Zum Angebot des Umweltministeriums unter :

Leitfaden - Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Formblätter 1 bis 3

Vollmacht zur Vorlage bei der Immissionsschutzbehörde für die Einrichtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG [PDF; nicht barrierefrei]

Sie können nun zwischen zwei verschiedenen Datei-Formaten wählen.

Das docx-Format dient zum Ausfüllen des Formulars am Bildschirm und anschließenden Ausdrucken. Hierzu benötigen Sie ein Programm zum Bearbeiten von Dokumenten im rtf-Format (z.B.: MS-Word).

Das PDF-Format dient zum Ausdrucken und anschließenden händischen Ausfüllen des Formulares.

Mitteilung Stoerfallverordnung [DOCX; nicht barrierefrei]
Mitteilung Stoerfallverordnung [PDF; nicht barrierefrei]

Nach der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BlmSchV) kann der Betreiber einer Anlage gemäß § 4 Satz 2 der 31. BImSchV an Stelle der Einhaltung dem Emissionsgrenzwerte für gefasste Abgase, dem Grenzwerte für diffuse Emissionen, dem Grenzwerte für die Gesamtemissionen und ggf. weiteren besonderen Anforderungen auch einen Reduzierungsplan wählen, mit dem sich der Betreiber verpflichtet, eine Emissionsminderung in mindestens der gleichen Höhe sicherzustellen.

Entscheidet sich der Betreiber für einen solchen Reduzierungsplan, so muss er diesen nach § 5 Absatz 7 der zuständigen Behörde rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Anlage vorlegen. Diese verbindliche Erklärung bedarf der Annahme der zuständigen Behörde.

Für die verbindliche Erklärung verwenden Sie bitte die nachstehenden Formblätter.

Sie können nun zwischen zwei verschiedenen Datei-Formaten wählen.

Das DOCX-Format dient zum Ausfüllen des Formulars am Bildschirm und anschließenden Ausdrucken. Hierzu benötigen Sie ein Programm zum Bearbeiten von Dokumenten im docx-Format (z.B.: MS-Word).

Das PDF-Format dient zum Ausdrucken und anschließenden händischen Ausfüllen des Formulares.

Verbindliche Erklaerung - Fahrzeugreparaturlackierungen [DOCX; nicht barrierefrei]
Verbindliche Erklaerung - Fahrzeugreparaturlackierungen [PDF; nicht barrierefrei]

Anlagen, die der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) unterliegen, sind nach § 5 Abs. 2 anzuzeigen. In Baden-Württemberg ist die Anzeige an die Umweltschutzbehörde des zuständigen Landratsamtes zu richten.
Als Hilfestellung für die notwendigen Angaben zur Anzeige soll das nachstehende Merkblatt bzw. der Anzeigevordruck dienen.

Sie können nun zwischen zwei verschiedenen Datei-Formaten wählen.

Das DOCX-Format dient zum Ausfüllen des Formulars am Bildschirm und anschließenden Ausdrucken. Hierzu benötigen Sie ein Programm zum Bearbeiten von Dokumenten im docx-Format (z.B.: MS-Word).

Das PDF-Format dient zum Ausdrucken und anschließenden händischen Ausfüllen des Formulares.

Anzeige Loesemittelverordnung [DOCX; nicht barrierefrei]
Merkblatt Anzeige Loesemittelverordnung [PDF; nicht barrierefrei]

Eine Mustervorlage zur Anzeige von Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen finden Sie in den LAI-Hinweisen zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder ab Seite 47.


LAI-Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder