Heben und Bewegen von Lasten

Bei vielen Tätigkeiten müssen Gegenstände, Arbeitsmittel und Werkzeuge durch Muskelkraft bewegt werden. Sind die Lasten zu schwer, werden sie zu häufig oder in ungünstigen Körperhaltungen gehoben und getragen, können Abnutzungserscheinungen am Muskel-Skelett-System, insbesondere der Lendenwirbelsäule, auftreten. Derartige Schädigungen lassen sich durch Gefährdungsbeurteilung, Gestaltung der Arbeitsaufgabe, Information und Training der Beschäftigten und weitere Maßnahmen vermeiden.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] sowie der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung [PDF; nicht barrierefrei]) ist bei der Gefährdungsbeurteilung auch die manuelle Handhabung von Lasten zu berücksichtigen.
Darüber hinaus sind das Mutterschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei], die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz [PDF; nicht barrierefrei] und das Jugendarbeitsschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] zu beachten.

Aufgabe der Arbeitsschutzbehörden ist es, sich die Gefährdungsbeurteilung vorlegen zu lassen und zu prüfen, ob eine Gesundheitsgefährdung durch manuelle Handhabung von Lasten für die Beschäftigten besteht und, wenn ja, welche Maßnahmen der Arbeitgeber ergriffen hat, um eine Gesundheitsgefährdung zu verhindern. Sollten die getroffenen Maßnahmen unzureichend sein, hat die Behörde die Möglichkeit einzugreifen und Nachbesserungen zu fordern.