Arbeitszeit
Überlange Arbeitszeiten und unzureichende Ruhezeiten gefährden die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten. Beschäftigungsfreie Sonn- und Feiertage sollen physische und psychische Regeneration und soziale Kontakte ermöglichen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten.
Die Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden
- Überprüfung der Arbeitszeit in den Betrieben
- Bewilligung von Ausnahmen zur Sonn- und Feiertagsarbeit
- Bewilligung längerer täglicher Arbeitszeiten und abweichender Ruhezeiten