Arbeitszeit

Überlange Arbeitszeiten und unzureichende Ruhezeiten gefährden die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten. Beschäftigungsfreie Sonn- und Feiertage sollen physische und psychische Regeneration und soziale Kontakte ermöglichen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten.

Die Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden

  • Überprüfung der Arbeitszeit in den Betrieben
  • Bewilligung von Ausnahmen zur Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Bewilligung längerer täglicher Arbeitszeiten und abweichender Ruhezeiten