Arbeitsschutzorganisation
Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit kann nur gewährleistet werden, wenn der Arbeits- und Gesundheitsschutz in die Strukturen und Abläufe eines Unternehmens eingebunden wird.
Das Arbeitsschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] legt fest, dass der Unternehmer für die Planung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen in seinem Betrieb sowie für eine geeignete Organisation zur Umsetzung dieser Maßnahmen verantwortlich ist. Um dies zu erreichen, sind die Schaffung einer geeigneten betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und die Bereitstellung von Personal und Sachmitteln erforderlich. Die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen für die Beschäftigten sind durch den Arbeitgeber zu ermitteln und in einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.
Nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz [PDF; nicht barrierefrei]) ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Aufgabe der Sicherheitsfachkräfte und der Betriebsärzte ist es, in den Betrieben vorbeugend Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren entgegenzuwirken.
Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden
- Beratung von Unternehmen bei der Durchführung des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Beratung und Unterstützung von Betriebs- und Personalräten und von Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Aufsicht über die Erfüllung organisatorischer Pflichten
Um diese Aufgaben koordiniert, einheitlich und transparent wahrnehmen zu können, wurde 2008 die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) gegründet.
Staatliche Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger haben sich im Rahmen der GDA darauf verpflichtet, bei der Beratung und Überwachung der Betriebe arbeitsteilig und aufeinander abgestimmt vorzugehen.
Schwerpunkte der GDA sind:
- Gemeinsame Arbeitsschutzziele und Arbeitsprogramme
- Verbesserte Beratungs- und Überwachungspraxis
- Praxisnahe Vorschriften und Regeln