Gefahrgut

Von gefährlichen Gütern wie z.B. brennbaren Flüssigkeiten, Sprengstoffen oder Chemikalien, die im Rahmen des Warenverkehrs transportiert werden, gehen erhebliche Risiken für Fahrpersonal, Allgemeinheit und Umwelt aus. Unfälle können hier unter Umständen zu Katastrophen führen. Der Transport dieser Güter im Straßen-, Schienen-, Luft-, See- und Binnenschiffverkehr ist in umfangreichen nationalen und internationalen Vorschriften geregelt.
Damit unsichere Gefahrguttransporte nicht in den Straßenverkehr gelangen, überwachen die für den Arbeits- und Umweltschutz zuständigen Behörden die Einhaltung der Beförderungsvorschriften auf dem Betriebsgelände und tragen damit zum Schutz der Öffentlichkeit und der Umwelt bei. Unternehmen, die größere Mengen gefährlicher oder besonders gefährliche Güter befördern, verladen, versenden, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Aufgaben der Gewerbeaufsicht

  • Beratung der Betriebe und der Gefahrgutbeauftragten über die Gefahrguttransportvorschriften
  • Überwachung der Vorschriften der Gefahrgutbeauftragtenverordnung
  • Überwachung bei der Übernahme und Ablieferung sowie beim Aus- und Verpacken der Güter
  • Überwachung beim Be- und Entladen der Beförderungsmittel

Für die Überwachung während des Transports sind das Bundesamt für Güterfernverkehr und die Polizei zuständig.