Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) wurde im Jahr 2008 durch Änderungen im Arbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch VII geschaffen. Mit der GDA erfüllt Deutschland eine zentrale Forderung der EU-Gemeinschaftsstrategie für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2007 – 2012. Um die Gemeinschaftsziele zu erreichen, sah die EU-Strategie die Entwicklung von nationalen Arbeitsschutzstrategien in den Mitgliedstaaten vor. Der Strategische Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014 - 2020 empfiehlt darüber hinaus, die nationalen Arbeitsschutzstrategien weiter zu konsolidieren und zu stärken.
Mit der gemeinsamen Strategie gestalten der Bund, die Länder und die Unfallversicherungsträger die Präventionsarbeit systematischer und enger abgestimmt auf der Grundlage gemeinsamer Arbeitsschutzziele, Handlungsfelder und Arbeitsprogramme.
Die Arbeitsschutzziele werden für einen Zeitraum von ca. drei bis fünf Jahren festgelegt, in dem alle Träger und weitere Akteure durch gemeinschaftliche Aktionen und gemeinsame Maßnahmen zur Zielerreichung beitragen.
Die Maßnahmen zur Zielerreichung sollen sich dabei auf die wichtigsten Schwerpunkte konzentrieren. Dazu werden in gemeinsam festgelegten Handlungsfeldern Arbeitsprogramme durchgeführt, in denen die GDA-Träger ihre Präventionsaktivitäten bündeln, sich abstimmen und Synergien anstoßen.
3. GDA-Periode - Arbeitsprogramme 2019-2025
Für die 3. GDA-Periode wurde das strategische Ziel formuliert: „Arbeit sicher und gesund gestalten: Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung. Miteinander und systematisch für gute Arbeitsgestaltung bei Muskel-Skelett-Belastungen, gute Arbeitsgestaltung bei psychischen Belastungen sowie einen sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen."
Die entsprechend benannten Arbeitsprogramme richten sich an Arbeitgeber/innen und Führungskräfte, betriebliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und -ärzte, betriebliche Interessenvertretungen, Expertinnen und Experten zum Arbeitsschutz, aber auch an Beschäftigte und Versicherte sowie Sicherheitsbeauftragte. Insbesondere sollen in der 3. GDA-Periode kleine und mittlere Unternehmen in den Fokus genommen werden und von den angebotenen Programmen profitieren.
- Arbeitsgruppe "Betriebsbesichtigungen"
zur Arbeitsgruppe - Arbeitsprogramm "Muskel-Skelett-Belastungen"
zum Arbeitsprogramm - Arbeitsprogramm "Psyche"
zum Arbeitsprogramm - Arbeitsprogramm "Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"
zum Arbeitsprogramm
Arbeitsprogramme 2013-2018
Im Zeitraum 2013 - 2018 arbeiten die Träger der GDA gemeinsam an der Verwirklichung der folgenden Arbeitsschutzziele
- Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich
- Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung
Arbeitsprogramme 2008 - 2012
Für den Zeitraum 2008 - 2012 haben die Träger der GDA drei Arbeitsschutzziele vereinbart, um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu verbessern.
- Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen
- Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skelett-Erkrankungen
- Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen