Strahlenschutz

Ob in der Medizin, Messtechnik, Forschung oder Materialprüfung, immer häufiger werden Geräte und Verfahren eingesetzt, die mit ionisierender Strahlung arbeiten.

Ziel der Überwachung im Bereich Strahlenschutz ist es, bei der Anwendung von ionisierenden Strahlen die Strahlenbelastung von Arbeitnehmern, Ärzten, Patienten und der Öffentlichkeit so gering wie möglich zu halten.

Die Regierungspräsidien

  • genehmigen den Umgang mit radioaktiven Stoffen und den Betrieb von Röntgenanlagen und Bestrahlungseinrichtungen
  • überwachen die Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen beim Anwender ionisierender Strahlen in Medizin, Forschung und Gewerbe
  • kontrollieren die Beförderung radioaktiver Stoffe außer Brennelementen
  • genehmigen den Einsatz von Fremdpersonal in kerntechnischen Einrichtungen und registrierten deren Strahlenpässe
  • beraten Anwender und Bürger in Fragen des Strahlenschutzes.

Das Regierungspräsidium Tübingen ist zuständig für die Anerkennung von Fachkundelehrgängen nach dem Strahlenschutzrecht.