Immissionsschutz
Immissionsschutz
Auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter wirken Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen ein. Damit die Emissionen von Industrie und Gewerbe so gering wie möglich sind, müssen diese gesetzliche Vorgaben einhalten. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird von den Stadt- und Landkreisen und den Regierungspräsidien überwacht.
Saubere Luft zum Atmen ist eine der wichtigsten Lebensgrundlagen. Die Luftqualität wirkt sich auch auf andere Schutzgüter wie Boden und Wasser aus.
Trotz bestehender Auflagen für Industrie- und Gewerbebetriebe kann es zu Belästigungen von Anwohnern kommen.
Wenn Sie sich durch Luftverunreinigungen gestört fühlen, können Sie sich an die für Sie zuständige Behörde wenden.
Aufgaben der Gewerbeaufsicht
- Überwachung der Schadstoffemissionen
- Durchführung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
- Anordnungen von Betriebsuntersagungen und Stilllegungen von Anlagen
- Emissionsfernüberwachung (EFÜ) von Großemittenten, wie z.B. Kraftwerken und Chemieanlagen
- Bearbeiten von Nachbarschaftsbeschwerden über Luftverunreinigungen, z.B. Gerüche
- Mitwirkung bei Regional- und Bauleitplanung
Lärm und Erschütterungen können je nach Intensität und Einwirkzeit zu einer Minderung der Lebensqualität, einer erheblichen Belästigung oder sogar zu einer gesundheitlichen dauerhaften Schädigung des Menschen führen. Daher sind Geräusche und andere störende Einwirkungen zu vermeiden oder an der Entstehungsstelle zu reduzieren.
Trotz bestehender Auflagen für Industrie- und Gewerbebetriebe kann es zu Belästigungen von Anwohnern kommen.
Wenn Sie sich durch Lärm oder Erschütterungen gestört fühlen, können Sie sich an die für Sie zuständige Behörde wenden.
Aufgaben der Gewerbeaufsicht
- Überprüfung von Genehmigungsanträgen
- Anordnung zur Beseitigung von festgestellten Mängeln bis zur Betriebsuntersagung und Stilllegung von Anlagen
- Lärmmessungen am Arbeitsplatz und in betroffenen Wohnbereichen
- Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden
- Mitwirkung bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen
Industrieanlagen und Lager können aufgrund des Umganges mit gefährlichen Stoffen ein bedeutendes Gefahrenpotential in sich bergen. Bei Betriebsstörungen oder Störfällen können Personen-, Sach- und/oder Umweltschäden erheblichen Ausmaßes die Folge sein.
Um präventiv gegen das Auftreten von gefährlichen Ereignissen zu wirken, ist vom Gesetzgeber die Störfall-Verordnung [PDF; nicht barrierefrei] formuliert worden.
An die Betreiber werden hohe Anforderungen, sowohl in technischer Hinsicht als auch im Bereich der Dokumentation, gestellt. Geregelt werden insbesondere das sicherheitstechnische Niveau dieser Firmen und das notwendige Sicherheitsmanagement, um einen gefahrlosen Betrieb zu gewährleisten. Großer Wert wird auch auf die Information der Öffentlichkeit gelegt. Bestimmte Betreiber müssen hierzu regelmäßig Informationen für das Verhalten im Gefahrenfall weitergeben.
Bei regelmäßige Inspektionen durch Vertreter der Regierungspräsidien werden die Vorgaben der Verordnung vor Ort überprüft.
Aufgaben der Gewerbeaufsicht
- Prüfung der Anlagensicherheit im Genehmigungsverfahren
- Prüfung von Sicherheitskonzepten
- Beurteilung interner Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
- Regelmäßige systematische Überprüfung der störfallrelevanten Betriebsbereiche
- Anordnungen von sicherheitstechnischen Prüfungen durch Sachverständige
- Beratung von Betrieben über technische und organisatorische Maßnahmen
- Untersuchung von Störfällen und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes
Die Zahl technischer Geräte und Anlagen, von denen elektromagnetische Felder ausgehen, wächst stetig. Zum Schutz der Gesundheit und zur Vorsorge hat der Gesetzgeber Grenzwerte für umweltrelevante Anlagen erlassen.
Aufgaben der Gewerbeaufsicht
- Prüfung der Anzeigen zur Einrichtung oder Änderung gewerblicher Hoch- und Niederfrequenzanlagen.
Weitere Informationen
- Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung
- Anzeige einer Biogasanlage nach § 67 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Anzeige gemäß § 7 Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
- Anzeigeformulare 44. BImSchV - Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
- Anzeige einer Änderung nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Mitteilung nach § 19 Abs. 2 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
- Verbindliche Erklärung gemäß Reduzierungsplan Anhang IV in Verbindung mit § 5 Abs. 7 der 31. BImSchV
- Anzeige und Merkblatt nach § 5 Abs. 2, 31. Bundes- Immissionsschutzverordnung (Lösemittelverordnung)
- Anzeige einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage
Cookie-Einstellungen
Cookies werden zur Benutzerführung und Webanalyse verwendet und helfen dabei, diese Webseite zu verbessern. Durch die weitere Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit unserer Cookie Richtlinie einverstanden.
COOKIE_SUPPORT
Ist technisch notwendig für die Differenzierung ob und welchen Cookies der Benutzer für die Webseite zugestimmt hat. Enthält in der einfachsten Form nur ein "true" oder "false"
GUEST_LANGUAGE_ID
Ist technisch notwendig um die Sprachauswahl des Benutzers zu speichern. Enthält z.B. den Wert "de_DE"
JSESSIONID
Ist technisch notwendig und enthält einen zufällig generierten kryptischen alphanumerischen String, z.B.: 2574F39C11499381A6064B4F176704AC
LFR_SESSION_STATE_20120
Ist technisch notwendig und enthält einen zufällig generierten kryptischen alphanumerischen String, z.B.: 1596782539221
Wiredminds
Auswertung des Nutzungsverhaltens in Form einer Webstatistik. Nutzt einen Zählpixel und die Cookies WM_DONT_COUNT und CTCNTNM_Hash