Immissionsschutz

Auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter wirken Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen ein. Damit die Emissionen von Industrie und Gewerbe so gering wie möglich sind, müssen diese gesetzliche Vorgaben einhalten. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird von den Stadt- und Landkreisen und den Regierungspräsidien überwacht.

Saubere Luft zum Atmen ist eine der wichtigsten Lebensgrundlagen. Die Luftqualität wirkt sich auch auf andere Schutzgüter wie Boden und Wasser aus.

Trotz bestehender Auflagen für Industrie- und Gewerbebetriebe kann es zu Belästigungen von Anwohnern kommen.
Wenn Sie sich durch Luftverunreinigungen gestört fühlen, können Sie sich an die für Sie zuständige Behörde wenden.

Aufgaben der Gewerbeaufsicht

  • Überwachung der Schadstoffemissionen
  • Durchführung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
  • Anordnungen von Betriebsuntersagungen und Stilllegungen von Anlagen
  • Emissionsfernüberwachung (EFÜ) von Großemittenten, wie z.B. Kraftwerken und Chemieanlagen
  • Bearbeiten von Nachbarschaftsbeschwerden über Luftverunreinigungen, z.B. Gerüche
  • Mitwirkung bei Regional- und Bauleitplanung

Lärm und Erschütterungen können je nach Intensität und Einwirkzeit zu einer Minderung der Lebensqualität, einer erheblichen Belästigung oder sogar zu einer gesundheitlichen dauerhaften Schädigung des Menschen führen. Daher sind Geräusche und andere störende Einwirkungen zu vermeiden oder an der Entstehungsstelle zu reduzieren.

Trotz bestehender Auflagen für Industrie- und Gewerbebetriebe kann es zu Belästigungen von Anwohnern kommen.
Wenn Sie sich durch Lärm oder Erschütterungen gestört fühlen, können Sie sich an die für Sie zuständige Behörde wenden.

Aufgaben der Gewerbeaufsicht

  • Überprüfung von Genehmigungsanträgen
  • Anordnung zur Beseitigung von festgestellten Mängeln bis zur Betriebsuntersagung und Stilllegung von Anlagen
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz und in betroffenen Wohnbereichen
  • Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden
  • Mitwirkung bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen

Industrieanlagen und Lager können aufgrund des Umganges mit gefährlichen Stoffen ein bedeutendes Gefahrenpotential in sich bergen. Bei Betriebsstörungen oder Störfällen können Personen-, Sach- und/oder Umweltschäden erheblichen Ausmaßes die Folge sein.
Um präventiv gegen das Auftreten von gefährlichen Ereignissen zu wirken, ist vom Gesetzgeber die Störfall-Verordnung [PDF; nicht barrierefrei] formuliert worden.
An die Betreiber werden hohe Anforderungen, sowohl in technischer Hinsicht als auch im Bereich der Dokumentation, gestellt. Geregelt werden insbesondere das sicherheitstechnische Niveau dieser Firmen und das notwendige Sicherheitsmanagement, um einen gefahrlosen Betrieb zu gewährleisten. Großer Wert wird auch auf die Information der Öffentlichkeit gelegt. Bestimmte Betreiber müssen hierzu regelmäßig Informationen für das Verhalten im Gefahrenfall weitergeben.
Bei regelmäßige Inspektionen durch Vertreter der Regierungspräsidien werden die Vorgaben der Verordnung vor Ort überprüft.

Aufgaben der Gewerbeaufsicht

  • Prüfung der Anlagensicherheit im Genehmigungsverfahren
  • Prüfung von Sicherheitskonzepten
  • Beurteilung interner Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
  • Regelmäßige systematische Überprüfung der störfallrelevanten Betriebsbereiche
  • Anordnungen von sicherheitstechnischen Prüfungen durch Sachverständige
  • Beratung von Betrieben über technische und organisatorische Maßnahmen
  • Untersuchung von Störfällen und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes

Die Zahl technischer Geräte und Anlagen, von denen elektromagnetische Felder ausgehen, wächst stetig. Zum Schutz der Gesundheit und zur Vorsorge hat der Gesetzgeber Grenzwerte für umweltrelevante Anlagen erlassen.

Aufgaben der Gewerbeaufsicht

  • Prüfung der Anzeigen zur Einrichtung oder Änderung gewerblicher Hoch- und Niederfrequenzanlagen.