Lärm- und Vibrationsschutz

Lärmschwerhörigkeit wie auch Muskel- und Skelettkrankheiten sind für die betroffenen Menschen mit einem erheblichen Verlust an Lebensqualität verbunden.

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung [PDF; nicht barrierefrei] richtet sich an alle Arbeitgeber, deren Beschäftigte Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind. Ziel ist es, die Beschäftigten vor Gesundheitsschäden zu schützen.
Insbesondere soll der sich weiter ausbreitenden Lärmschwerhörigkeit begegnet werden. Des Weiteren soll mit der Verordnung Gesundheitsschäden durch Hand-Arm- oder Ganzkörpervibrationen entgegengewirkt werden. Betroffen sind hier häufig die Bereiche der Land- und Forstwirtschaft und der Bauindustrie (z.B. Land- und Forstmaschinen, Presslufthämmer etc.).

Die Arbeitschutzbehörden

  • beraten Unternehmen bei der Errichtung und Einrichtung von Arbeitsstätten
  • überprüfen die Einhaltung des Lärm- und Vibrationsschutzes in Betrieben
  • ermitteln durch Messungen die Lärmbelastungen an Arbeitsplätzen