Mutterschutz - Fachinformationen

Arbeit und Arbeitsplatz dürfen die Gesundheit der schwangeren Frauen und des Kindes nicht gefährden. Die Arbeitsumgebung muss deshalb entsprechend eingerichtet und gestaltet werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, rechtzeitig für alle Tätigkeiten die Risiken für die Sicherheit und Gesundheit und die Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit selbst oder durch beauftragte zuverlässige und fachkundige Personen zu beurteilen. Er muss die notwendigen Schutzmaßnahmen festlegen und die schwangeren Frauen vom Ergebnis der Beurteilung und von den notwendigen Schutzmaßnahmen unterrichten. Außerdem muss der Arbeitgeber gesetzliche Beschäftigungsverbote beachten.

Infoblatt "Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeit zwischen 20 und 22 Uhr"
Infoblatt "Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeit zwischen 22 und 06 Uhr"
Infoblatt "Sonn- und Feiertagsarbeit für schwangere oder stillende Frauen"
Schwangerschaftsrelevante Infektionskrankheiten
Infoblatt "Ärztliche Beschäftigungsverbote"
Infoblatt "Unterscheidung zwischen betrieblichen und ärztlichen Beschäftigungsverboten in Schwangerschaft und Stillzeit"
Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
Anträge auf Zulassung zur Kündigung nach § 17 Abs. 2 Mutterschutzgesetz
Besonderer Kündigungsschutz, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Leitfaden zum Mutterschutz
Leitfaden "Mutterschutz im Krankenhaus"
Arbeitgeber-Leitfaden zum Mutterschutz
Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
Film "Der Mutterschutz - was für Arbeitsnehmerinnen wichtig ist"
Film "Der Mutterschutz - was für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wichtig ist"​​​
​​​​​​​Tabelle Schwangerschaftsrelevante Gefahrstoffe

Stillschutz

​​​​​​Stillrelevante Gefahrstoffe

„Hinweise und Empfehlungen zum Schutz stillender Frauen vor einer unverantwortbaren Gefährdung durch Gefahr- und Biostoffe insbesondere im Hinblick auf eine Wirkung auf oder über die Laktation“ des Ad-hoc-Arbeitskreises Stillschutz

  • Die Empfehlungen wurden vom Bund (BMFSFJ) sowie Vertreterinnen und Vertretern der Länder in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern folgender Institutionen als Kompetenzstellen erarbeitet: Robert Koch-Institut, Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Charité-Universitätsmedizin Berlin, Institut für medizinische Mikrobiologie der Universität Regensburg, Fachausschuss „Virusinfektion und Schwangerschaft“ der Gesellschaft für Virologie und der Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten e.V., Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Nationale Stillkommission, Bundesinstitut für Risikobewertung
  • Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) begrüßt die Zusammenstellung der wissenschaftlichen Erkenntnisse in diesem Papier.

Arbeitshilfe zur Gefährdungsbeurteilung für stillende Frauen in zahnmedizinischen Praxen