NiSV - Formulare
NiSV - Formulare
Zur Zeit stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:
Der Betreiber einer Anlage zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken, hat der zuständigen Behörde den Betrieb der Anlage nach § 3 Absatz 3 NiSV spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen.
Zuständig für die Einhaltung des NiSG und der nach diesem Gesetz ergangenen Rechtsverordnungen sind gemäß der Verordnung des Umweltministeriums und des Sozialministeriums über Zuständigkeiten für Angelegenheiten des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSGZuVO) vom 31. Juli 2013 grundsätzlich die Landratsämter in den Landkreisen und die Bürgermeisterämter in den Stadtkreisen als untere Verwaltungsbehörden zuständig.
Cookie-Einstellungen
Cookies werden zur Benutzerführung und Webanalyse verwendet und helfen dabei, diese Webseite zu verbessern. Durch die weitere Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit unserer Cookie Richtlinie einverstanden.
COOKIE_SUPPORT
Ist technisch notwendig für die Differenzierung ob und welchen Cookies der Benutzer für die Webseite zugestimmt hat. Enthält in der einfachsten Form nur ein "true" oder "false"
GUEST_LANGUAGE_ID
Ist technisch notwendig um die Sprachauswahl des Benutzers zu speichern. Enthält z.B. den Wert "de_DE"
JSESSIONID
Ist technisch notwendig und enthält einen zufällig generierten kryptischen alphanumerischen String, z.B.: 2574F39C11499381A6064B4F176704AC
LFR_SESSION_STATE_20120
Ist technisch notwendig und enthält einen zufällig generierten kryptischen alphanumerischen String, z.B.: 1596782539221
Wiredminds
Auswertung des Nutzungsverhaltens in Form einer Webstatistik. Nutzt einen Zählpixel und die Cookies WM_DONT_COUNT und CTCNTNM_Hash